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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.112

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Korrekturbuchungen
in Verbindung zum RA
2020 bzw. zur
Eröffnungsbilanz

Bei näherer Betrachtung des Vermögensabganges von € 5.844,63 stellte
die Kontrollabteilung fest, dass es sich hierbei lediglich um eine
Korrekturbuchung handelt, die in Verbindung mit dem Anlagenzugang Gst.
747 KG 81134 Vill in Höhe von € 4.307,63 steht. Die Differenz von
€ 1.537,00 stellt jenen Betrag für Entschädigungsentgelte vorübergehend
genutzter Flächen dar, der im Zuge der Prüfung des Entwurfes des
Rechnungsabschlusses 2020 von der Kontrollabteilung beanstandet
wurde.
Ebenfalls um eine Korrektur in Folge einer Empfehlung der
Kontrollabteilung handelt es sich bei der Zubuchung von € 2.693,62 für
das Gst. 37/5 KG 81113 Innsbruck, nachdem der Buchwert des
Grundstückes zuvor auf Basis einer Fläche von 1 m² anstelle von 11 m²
ermittelt worden war. Eine entsprechende Korrektur erfolgte auch in der
Eröffnungsbilanz.
Um eine weitere Korrekturbuchung in Folge einer von der Kontrollabteilung
getroffenen Beanstandung handelt es sich beim Zugang von € 73.800,00
für Gst. 766 KG 81112 Igls. Gegenstand ist eine von zwei Kaufpreisraten,
die im Jahr 2020 noch unberücksichtigt blieb, nunmehr im
Rechnungsabschluss sowie in der Eröffnungsbilanz verbucht wurde.

Zugänge 2021

Ein Zugang betreffend das Gst. 29/1 KG 81103 Arzl steht in Verbindung
mit dem temporären Container-Kindergarten in Arzl und einer in diesem
Zusammenhang
geleisteten
Vergleichszahlung
von
insgesamt
€ 70.000,00 (siehe Gruppe Unbebaute Grundstücke - Bestand).
Der Vermögenszuwachs aus Gst. 37/1 KG 81113 Innsbruck in Höhe von
€ 24.360,05 resultiert aus dem Kauf zweier Teilflächen geringen
Ausmaßes, welche im Zuge der Generalsanierung der Riedgasse benötigt
wurden und in das öffentliche Gut übernommen wurden.
Die Vermögenszuwachsbuchungen in Höhe von € 813,00, € 28.677,50
und € 46.015,50 sind gemeinsam zu betrachten und stehen in Verbindung
mit dem Kauf von zwei Grundstücksteilflächen von 369 m² aus Gst. 2637/7
KG 81111 Hötting sowie 254 m² aus Gst. 2636 KG 81111 Hötting. In
Hinsicht auf eine einheitliche Verbuchung in Form einer Verbuchung für
jedes Grundstück hatte die Kontrollabteilung eine Empfehlung an das
Referat Vermögensrechnung ausgesprochen.
Die Dienststelle informierte im Rahmen des Anhörungsverfahrens, die
Empfehlung der Kontrollabteilung umzusetzen.
Die Kontrollabteilung konnte feststellen, dass in Folge durchgeführter
Grundteilungen und -vereinigungen, welche Um- und Ausbuchungen bzw.
Neuanlagen von Grundstücken in der Anlagenbuchhaltung bzw. der
Vermögensrechnung nach sich ziehen, zum Prüfungszeitpunkt keine
Verständigung an das Referat Vermögensrechnung erfolgte. In diesem
Sinne wurde die Empfehlung ausgesprochen, Maßnahmen zu ergreifen,
dass künftig ein entsprechender Informationsfluss an das Referat
Vermögensrechnung gewährleistet wird. Die Kontrollabteilung dachte
hierbei an das Referat Liegenschaftsangelegenheiten des Amtes für
Immobilien, Wirtschaft und Tourismus, welches entsprechend Kenntnis
über jegliche Grundteilungen und -vereinigungen haben sollte.

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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