Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.184

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
NEOS Innsbruck, 14.07. 2022 DKN

1 ~. Juli 2022

r.
f f.d2-A r l 1Lf--<- / )02 z.
- ~s~häftsstelle für Gemeinoora! und St~enat

INNSBRUCK

(zu Punkt 52.8)

Aushang der Kinderrechtskonvention in öffentlichen Gebäuden,
Kindergärten, Horten und Schulen der Stadt Innsbruck

Gemeinderätin Mag_a Dagmar Klingler-Newesely stellt hiermit gemäß § 20 Abs. 1
der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehenden Antrag.

Der österreichische Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern beschlossen, es trat am 16. Februar 2011 in Kraft.
Damit wurden zentrale Bestimmungen des UN-Übereinkommens über die Rechte
des Kindes in den Verfassungsrang gehoben.
Weitere Informationen dazu unter www.kinderrechte.gv.at

Antrag: Der Gemeinderat wolle beschließen, dass die Stadt Innsbruck, das
Bewusstsein für die Rechte von Kindern stärkt und das Poster der Kinderrechtskonvention in allen öffentlichen Gebäuden, Kindergärten, Pflichtschulen, Horten etc. dauerhaft anschlägt.

Begründung:
Wer Rechte hat, muss seine Rechte auch kennen und verstehen. Das betrifft besonders die Kinder und fördert ihre eigenständige, selbstbewusste Entwicklung.
In Institutionen, die für Kinder eine Lebensmitte darstellen, soll damit zudem ein
klares Signal gesetzt werden, dass die Rechte der Kinder für alle Menschen, die
mit ihnen arbeiten und ihnen dort begegnen, ein Grundprinzip darstellen.

Bedeckung: Das Poster der Kinderrechtskonvention ist unter
https: / / unicef.at/ki nderrechte-oesterreich/kinderrechte/ kostenlos downloadbar,
Kosten entstehen lediglich für den Druck und entsprechende Bilderrahmen. Diese
sollen von der entsprechenden Haushaltsstelle aus dem laufenden Budget gedeckt
werden.

Ich bi~e die Ko

um Zustimmung.

en und Kollegen des Gemein

l/ l

~

Stefan Glei nser

NEOS Innsbruck - Kaiserjägerstraße 1 - 6020 Innsbruck I innsbruck@neos.eu
Sei te 1 von 1