Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.65
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 868 -
46.
IV 16407/2021
47.
Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2021 der Stadt Innsbruck, Entlastung des Bürgermeisters
Beschlussfassung über die Änderungen der Eröffnungsbilanz im
Finanzjahr 2021 und den Rechnungsabschluss 2021
Beschluss (einstimmig):
1.
2.
Der Gemeinderat beschließt nach Artikel II Abs. 4 des Tiroler Landesgesetzes vom 18.05.2019, LGBI.
Nr. 83/2019, die Änderungen der Eröffnungsbilanz im Finanzjahr 2021, den
Anlagenspiegel der Eröffnungsbilanz
gemäß Anlage 6g VRV unter Darstellung der Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen sowie den Anlagenspiegel der Eröffnungsbilanz gemäß Anlage 6g VRV unter Darstellung
jedes einzelnen Vermögengegenstandes.
Der Gemeinderat beschließt gemäß
§ 73 Abs. 2 lnnsbrucker Stadtrecht den
Rechnungsabschluss der Landeshauptstadt Innsbruck für das abgelaufene Finanzjahr 2021 mit den Bestandteilen nach § 15 Abs. 1 der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung bzw. nach dem lnnsbrucker
Stadtrecht:
a) Ergebnisrechnung
b) Finanzierungsrechnung
c) Vermögensrechnung
d) Voranschlagsvergleichsrechnung
für den Ergebnis- und Finanzierungshaushalt
e) Nettovermögensveränderungsrechnung
f)
Beilagen gemäß § 37 VRV
g) Beilagen gemäß § 71 IStR.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Lassenberger und verlässt den Saal
für den folgenden Punkt der Tagesordnung.
GR-Sitzung 25.10.2022
KA 6738/2022
GR Depaoli referiert den Antrag des Kontrollausschusses vom 11.10.2022,
die Entlastung des Bürgermeisters gemäß
§ 73 Abs. 4 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) anzunehmen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Zur Aufklärung: Es geht bei dieser Abstimmung lediglich um die Entlastung des Bürgermeisters.
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
Bgm. Willi; gegen FPÖ, 7 Stimmen):
Die Entlastung des Bürgermeisters gemäß
§ 73 Abs. 4 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wird angenommen.
Bgm. Willi betritt den Saal und übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Lassenberger.
GR Mag. Plach referiert die Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und
Wohnungsvergabe vom 04.10.2022:
48.
Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe für den Bereich
"Soziales"
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Soziales und Wohnungsvergabe für den
Bereich "Soziales" werden gemäß Beilage
genehmigt.
GRin Heisz referiert die Anträge des Kulturausschusses vom 12.10.2022: