Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.79
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einschließlich Außenanlagen liegen unterfertigt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
64.
MagIbk/43569/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B46, Wilten, Bereich zwischen Liebeneggstraße, Karmelitergasse, Schidlachstraße und Leopoldstraße (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. WI-B2 und Nr. WI-B18), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
Mit Eintritt seiner Rechtskraft treten die im
Planungsbereich bestehenden örtlichen
Bauvorschriften außer Kraft.
65.
MagIbk/47099/SP-BB-OD/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. OD-B12, Gewerbegebiet Mühlau - Arzl, Bereich Pontlatzer Straße 63 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. OD-B4 und Nr. OD-B4/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen zum Entwurf
des Bebauungsplanes und Ergänzenden
GR-Sitzung 25.10.2022
Bebauungsplanes Nr. OD-B12 eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, ausführlich behandelt
und im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte beraten. Dabei
wurde festgestellt, dass die eingebrachten
Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht haben, die zu einer Planänderung führen würden. Es wird vorgeschlagen,
den Bebauungsplan und Ergänzenden Bebauungsplan Nr. OD-B12 zu beschließen.
Die geforderten privatrechtlichen Vereinbarungen zur Absicherung des Projektes einschließlich Außenanlagen liegen vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
66.
MagIbk/46628/SP-PA-HÖ/1
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), Klammstraße, Flächenwidmungsplanänderung
Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.
67.
MagIbk/44861/SP-PA-HU/1
Bauwerber, Hungerburg, Bebauungsplanänderung
Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.
Bgm. Willi unterbricht um 15:45 Uhr die Sitzung und bittet die MandatarInnen darum,
etwaige offene Rechnungen bei den MitarbeiterInnen der Cafeteria zu begleichen.
Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit
werden die Beratungen um 16:00 Uhr fortgesetzt.