Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.153
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3.1.5
1
für Beisetzungen auf nichtstädtischen Friedhöfen bei Inanspruchnahme der
städt. Friedhofsverwaltung
3.1.6 1 für Urnensammelgräber
56,50
56,50
3.2.0 Enterdigungsanmeldung
3.2.1 Exhumierung
112,80
3.2.2 Urnenentnahme
74,90
3.3.0 Beisetzungszuschläge
> für Verabschiedungen und Urnenbeisetzungen
3.3.1 an Samstagen
112,80
3.3.2 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
225,70
> für Körperbestattungen aus sanitätspolizeilichen Gründen
3.3.3 an Samstagen
225,70
3.3.4 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
451,40
> für sonderbewilligte Körperbestattungen
3.3.5 an Samstagen
338,40
3.3.6 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
676,70
3.4.0 Bewilligungsgebühren
3.4.1 Nachbelegung
56,40
3.4.2 Aufstellung einer Urne
28,10
3.4.3 Umlegung
56,40
3.4.4 temporäre Einstellung einer Leiche in einer Notgruft
28,10
3.4.5 gruftartiger Ausbau eines Erdgrabes
112,80
4.0.0 GEBÜHREN FÜR AUFBAHRUNGSHALLE
4.1.0 Hallenbenützung
55,20
4.2.0 Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)
76,60
4.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung
168,60
4.4.1 Gebühren gesamt (4.1.0, 4.2.0, 4.3.0)
300,50
4.4.2 Sozialtarif
30,10
4.4.3 für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben
150,50
4.5.0 Beistellung von Topfblumen (16/12/8/4) je Stück
7,60
5.0.0 GEBÜHREN FÜR EINSEGNUNGSHALLE UND VERABSCHIEDUNGSORTE
5.1.0 Hallenbenützung
11,00
5.2.0 Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)
16,60
5.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung
22,50
5.4.1 Gebühren gesamt (5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)
50,10
5.4.2 Sozialtarif, Anatomie- u. Sammelgräber für Priester, Pfarreien u. Klöster
5,20
5.4.3 für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben
25,10
5.5.0 Urnenübergabestelle und kleine Kapelle
40,00
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