Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.179
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
3 Voranschlag 2021
Festsetzung des
Voranschlages 2021
Gemäß (Mehrheits-)Beschluss des GR vom 19.11.2020 bzw. 10.12.2020
wurde der Voranschlag einschließlich der Liste der Änderungen nach der
1. Lesung und des Ergänzungsantrages zur 2. Lesung für das Finanz- und
Wirtschaftsjahr 2021 festgesetzt. Der betreffende Beschluss des
Gemeinderates über die Festsetzung des Voranschlages 2021 wurde
gemäß § 57 Abs. 5 des IStR vom 15.12. bis einschließlich 29.12.2020 an
der Amtstafel angeschlagen sowie auf der Homepage des
Stadtmagistrates Innsbruck online gestellt.
3.1 (Ursprünglicher) Voranschlag 2021
Ergebnisvoranschlag 2021 –
Gesamtübersicht
Der Ergebnisvoranschlag wies ein präliminiertes Nettoergebnis (vor
Rücklagenbewegung) von € 89.300,00 aus, welches sich aus der Differenz
zwischen Gesamterträgen und Gesamtaufwendungen errechnet.
Finanzierungsvoranschlag 2021 –
Gesamtübersicht
Der Finanzierungsvoranschlag 2021 der Stadt Innsbruck wies einen
negativen Nettofinanzierungssaldo von insgesamt € - 34.791.300,00 aus.
Dieser ergab sich einerseits aus dem veranschlagten Abfluss in der
operativen Gebarung von € - 13.505.700,00 und andererseits aus dem
negativen prognostizierten Saldo der investiven Gebarung von
€ - 21.285.600,00 für das Finanzjahr 2021. Aus der Finanzierungstätigkeit
errechnete sich ein erwarteter positiver Saldo in Höhe von
€ 12.953.400,00.
Die Stadt Innsbruck hat im Finanzierungsvoranschlag 2021 einen CashAbgang von insgesamt € - 21.837.900,00 präliminiert.
Gemäß § 54 Abs. 3 IStR war folglich im Finanzierungsvoranschlag 2021
kein Haushaltsausgleich gegeben, da der (negative) Geldfluss aus der
operativen Gebarung von € - 13.505.700,00 nicht ausreichte, um die
Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Darlehen in Höhe von
€ 12.689.500,00 zu decken.
Der Vollständigkeit halber merkte die Kontrollabteilung an, dass im Sinne
des Innsbrucker Stadtrechtes Kassenstärker aufgenommen werden
können, wenn Auszahlungen des Haushaltes nicht rechtzeitig geleistet
werden können. Nach Auskunft der städtischen Fachdienststelle der
MA IV wurden im Finanzjahr 2021 keine Kassenstärker benötigt.
3.2 Über- u. außerplanmäßige Mittelverwendungen 2021
Ergebnisvoranschlag 2021 –
inkl. Nachtragskredite
Mit nachstehender Tabelle bildete die Kontrollabteilung den gesamten
Ergebnisvoranschlag auf 1. MVAG-Ebene für das Finanzjahr 2021 ab.
Dieser besteht aus dem ursprünglichen Voranschlag (VA) und den vom
Stadtsenat und vom Gemeinderat beschlossenen über- oder
außerplanmäßigen Mittelverwendungen (NTK):
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….
Zl. KA-06738/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
7