Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.211

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4.5 Personalaufwand
Personalaufwand in der
Ergebnisrechnung

Der Personalaufwand der Kontenklasse 5 wurde im Jahr 2021 mit
€ 98,777 Mio. präliminiert. Der Ergebnishaushalt wies einen Aufwand von
€ 102,334 Mio. aus, was einer Intensität von 21,85 % gemessen an den
Gesamtausgaben entsprach. Dieses Ergebnis von € 102,334 Mio.
beinhaltete auch nicht finanzierungswirksame Personalaufwendungen
(bzw. Dotierungen für Rückstellungen) in Höhe von € 2,43 Mio. Ohne
diese nicht finanzierungswirksamen Personalaufwendungen ergaben
sich die (betriebsmäßigen) Personalaufwendungen für Aktive
(Bedienstete) gem. § 37 VRV in Höhe von € 99,901 Mio.
Aufwendungen für Pensionen und sonstige Ruhebezüge (einschließlich
Dienstgeberbeiträge) waren hingegen in der Kontenklasse 7 (Sonstiger
Verwaltungs- und Betriebsaufwand) zu subsumieren.
Für Pensionen, Ruhegenüsse und Ruhegelder sowie Ehrengaben
(verbucht in der Kontoklasse 7) waren insgesamt € 35,895 Mio.
veranschlagt. Tatsächlich mussten hierfür im Jahr 2021 € 34,437 Mio.
aufgewendet werden; der Intensitätsgrad errechnet sich hier mit 7,35 %.
Für Funktionsgebühren (Bezüge der politischen Mandatare, ebenfalls in
der Kontoklasse 7) waren im Ergebnishaushalt € 2,561 Mio. vorgesehen.
Laut Rechnungsabschlussentwurf musste hierfür im Jahr 2021 ein
Aufwand von € 2,131 Mio. (€ 2,123 Mio. im Jahr 2020) getätigt werden.
Der Anteil der Funktionsgebühren an den Gesamtausgaben betrug
0,46 % im Jahr 2021.
Der
Entwurf
des
Rechnungsabschlusses
wies
somit
finanzierungswirksame Personalaufwendungen von rd. € 136,5 Mio. aus.
Aktivbezüge und Ruhebezüge zusammen (also ohne gewählte Organe)
belaufen sich dabei auf € 134,4 Mio. oder 28,69 % der
Gesamtaufwendungen. Unter Berücksichtigung jener im Jahr 2021 auf
dem Personalsektor erfolgten Rückflüsse in Höhe von insgesamt € 13,3
Mio., wie Rückersätze für die Überlassung Bediensteter an Dritte,
Überweisungsrenten, Einnahmen aus Sachbezugsleistungen, diverse
Beiträge des Landes zum Personalaufwand u.a.m., reduzierte sich der
oa. Wert auf 25,84 %.
4.5.1 Dienstpostenplan

Grundlage

Der Dienstpostenplan bildet nach § 54 Abs. 6 IStR einen Bestandteil des
Haushaltsplanes. Der Dienstpostenplan 2020 wurde vom Gemeinderat im
Rahmen der Budgetsitzung am 22.11.2019 beschlossen.
Für das Jahr 2021 waren einschließlich aller Zuweisungen 1.662
Planposten vorgesehen. Im Vergleich zum Jahr 2020 bedeutet dies eine
Aufstockung um 17 Planstellen (plus 1,03 %). Im 5-Jahresvergleich ergibt
sich eine Ausweitung um insgesamt 193 Dienstposten oder 13,14 % der
Planstellen. Die zur Dienstleistung zugewiesenen Dienstposten
(insgesamt 90) waren im Wesentlichen im Bereich der Innsbrucker
Sozialen Dienste GmbH (ISD), bei der Tiroler Landestheater und
Orchester GmbH Innsbruck sowie im Rahmen der Innsbrucker Immobilien
GmbH & CoKG (IIG KG) bzw. der Innsbrucker Immobilien Service GmbH
(IISG) vorgesehen.

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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