Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.229

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Rückführung wiederum im gleichen betraglichen Ausmaß durch eine
Neukreditaufnahme der Stadt bei einem Kreditinstitut finanziert worden ist.
5.5 Veränderung Liquide Mitteln

..............................................................................................................................................................................................

Anfangsbestand

,

Die liquiden Mittel umfassen laut § 20 VRV 2015 Kassen- und
Bankguthaben sowie kurzfristige Termineinlagen und sind zum Nominalwert
zu bewerten, wobei Zahlungsmittelreserven gesondert auszuweisen sind.
Liquide Mittel grenzen sich von anderen Vermögensposten dadurch ab,
dass sie kurzfristig – innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten –
liquidierbar sind.
Der Anfangsbestand des aktuellen Rechnungsabschlussentwurfes betrug €
40.372.797,52 und stimmte mit dem Endbestand des Vorjahres überein.

Endbestand liquide
Mittel

Der Endbestand der liquiden Mittel am 31.12.2021 war für die
Kontrollabteilung
mittels
der
zugehörigen
Prüfungsunterlagen
(Kassenbestandsmeldung inkl. Bargeldbestand der Stadtkasse und
Kontoauszüge) nachvollziehbar. Der Endbestand im Entwurf des
Kassenabschlusses vom 31.12.2021 wies einen Stand von € 33.820.661,49
aus.
Ergänzend erwähnt die Kontrollabteilung, dass im Kassenabschluss auf
dem Sachkonto 210200 / Verwaltungsstrafverfahren ein Betrag von
insgesamt € 23,06 für Sollzinsen und Kontonutzungsentgelt zum Tragen
kam. Der zugehörige Bankauszug dieses sog. Abschöpfungskontos wies
einen entsprechenden Betrag als Sollstand (Verbindlichkeit) aus. Im
städtischen Rechnungsabschlussentwurf wurden daher auf der Passivseite
der Vermögensrechnung € 23,06 als kurzfristige Finanzschuld
ausgewiesen. Der Endbestand der liquiden Mittel belief sich daher in der
Verprobung des Rechnungsabschlussentwurfes auf € 33.820.684,55. Die
Veränderung der liquiden Mittel inkl. überzogener Konten bei
Kreditinstituten belief sich auf € 6.552.136,03.

Zahlungsmittelreserven

Der Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände lt. VRV
2015 definiert Zahlungsmittelreserven als liquidierbare Mittel, die für eine
Verwendung in zukünftigen Finanzjahren reserviert werden. Diese können
u.a. in Form von Girokonten, Festgeldkonten oder kurzfristigen
Wertpapieren vorliegen.
Die Summe der Zahlungsmittelreserven der verpflichtenden Anlage 6b im
Rechnungsabschlussentwurf in Höhe von € 12.966.896,22 stimmte mit der
Verprobung sowie dem ausgewiesenen Betrag der Zahlungsmittelreserven
im Entwurf des Kassenabschlusses überein.

………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….

Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

57