Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.249
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7.2 Änderungen der Eröffnungsbilanz
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Änderungsmöglichkeit
en gemäß VRV 2015
Laut VRV 2015 § 38 Abs. 8 können Korrekturen von Fehlern und
Änderungen von Schätzungen bis spätestens fünf Jahre nach deren
Veröffentlichung erfolgen und sind in der Nettovermögensrechnung
darzustellen.
In der Vermögensrechnung 2021 als Bestandteil des Entwurfes des
Rechnungsabschlusses 2021 der Stadt Innsbruck wurden seitens der MA
IV in zwei Konten Änderungen zur Eröffnungsbilanz ausgewiesen:
990000 Saldo EB, Änderungen erstmalige EB (gem. § 38 Abs. 8):
€ 43.828,13
991200 Saldo EB, Nacherfassung von Vermögenswerten:
€ 1.798.850,65
Konto 990000
Über das Konto 990000 wurden von der MA IV die (Konto-)Stände von
insgesamt vier Bankkonten zum 31.12.2019 nacherfasst, die im Zuge der
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 nicht berücksichtigt worden waren.
Konto 991200
Das Konto 991200 weist Buchungen aus, die in Folge der letztjährigen
Prüfung des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2020 auf Basis
getroffener Beanstandungen und ausgesprochener Empfehlungen der
Kontrollabteilung vorgenommen worden waren.
Hierbei handelte es sich um die nachträgliche Berücksichtigung der
Gebäude Weingartnerstraße 136-140 sowie 152 (Gesamtbuchwert zum
01.01.2020: € 1.722.357,03), der ersten von zwei Kaufpreisraten im
Zusammenhang mit dem Ankauf eines 657 m² großen Grundstückes von
der Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft Igls (€ 73.800,00) sowie die
Berichtigung eines Grundstückspreises (€ 2.693,62).
Beanstandung und
Empfehlung
In Hinsicht auf die Bebuchung von zwei anstelle eines Kontos zur
Nacherfassung bzw. Wertanpassung von Vermögenswerten der
Eröffnungsbilanz nahm die Kontrollabteilung Bezug auf den
Kontierungsleitfaden der Plattform für öffentliches Rechnungswesen der
KDZ. Dieser sieht vor, dass die Nacherfassung oder Wertanpassung von
Vermögen, welches zum Stichtag der Erstellung der Eröffnungsbilanz
bereits vorhanden war, innerhalb der ersten fünf Jahre ab dem Jahr der
Erstellung der Eröffnungsbilanz auf der Kontengruppe „990
Berichtigungen der erstmaligen Eröffnungsbilanz“ zu erfolgen habe. Nach
Ablauf dieser fünfjährigen Übergangsfrist ist die Kontengruppe „991
Nacherfassung
von
Vermögenswerten“
heranzuziehen.
Die
Kontrollabteilung sprach sich in Folge für eine Überprüfung der Buchungen
des Kontos 991200 und ggf. für eine Umbuchung auf das Konto 990000
aus.
Das Referat Buchhaltung des Amtes für Rechnungswesen teilte im
Rahmen des Anhörungsverfahrens mit, der Empfehlung der
Kontrollabteilung in Form einer Umbuchung der Salden auf die
Kontengruppe 990 Folge zu leisten.
Gemäß LGBl. Nr. 83/2019 (Gesetz vom 8. Mai 2019, mit dem das
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 geändert wird), Artikel II
„Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen“ Pkt. 4 hat der Gemeinderat die
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Zl. KA-06738/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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