Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf

- S.45

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3-Monats-EURIBOR ohne Rundung mit
vierteljährlicher Anpassung, Laufzeit zwanzig Jahre, Rückzahlung in
80 vierteljährlichen Kapitalsraten zu je
€ 13.756,70 zuzüglich Zinsen).
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
die diesbezüglichen Erklärungen abzugeben und die betreffende Nachtragsvereinbarung zu Gunsten der Hypo Tirol Bank AG zu
unterzeichnen.
in

IV 307/2013
Tierschutzverein für Tirol 1881,
Fördervereinbarung

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.2.2013:
1.

2.

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
20.2

a

Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: Hier geht es
darum, dass die Stadtgemeinde Innsbruck
die Haftung übernimmt, damit günstigere
Konditionen erzielt werden können. Das
machen wir gerne.
19.

"""""""""""" """""""""""", für den Fenstertausch im zweiten Obergeschoss, einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 14.280,--.

Die Stadtgemeinde Innsbruck nimmt
die Verpflichtungen des Tierschutzgesetzes - im Rahmen der budgetären
Möglichkeiten - wahr und anerkennt die
Leistungen des Tierschutzvereines für
Tirol 1881 im Tierheim Mentlberg.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, vorliegende Vereinbarung, welche
eine Jahressubvention in der Höhe von
€ 80.000,-- für das Jahr 2013 vorsieht,
gemäß § 42 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) zu unterfertigen.

20.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

20.1

IV 535/2013
"""""""""" """""""""", Fenstertausch im
zweiten Obergeschoss des Gebäudes Müllerstraße """""""""""

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.2.2013:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck der Bauberechtigten des Gebäudes Müllerstraße """""""""""""""",
GR-Sitzung 21.3.2013

IV 1662/2013
H3 Bauträger GesmbH, Fassadensanierung Hilberstraße Nr. 3

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.2.2013:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck der Eigentümerin
des Gebäudes Hilberstraße Nr. 3, H3 Bauträger GesmbH, für die Fassadensanierung,
einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von € 10.455,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
20.3

IV 947/2013
WEG Anichstraße Nr. 1, Dachsanierung und Stiegenhausfenster
Anichstraße Nr. 1

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.3.2013:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck der WEG Anichstraße Nr. 1, für die Dachsanierung und die
Stiegenhausfenster, einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 12.345,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.