Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.294

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(zu Punkt 69.2)

StR Rudi Federspiel

Stadtmagistrat I

1. Vbgm , Markus Lassenberger
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst

GRin Deborah Gregoire

sbruck

eingelangl arn

-11 SO UlM,

11 kt. 2022

ca~a. -AT/ 1 C:LI I 20Zl-

GRin Astrid Denz
GRin Beatrix Klaus

öJ GeFdläitsstelie füfGtmt:mlleral ond Slaalsenat

Innsbruck, am 10:10.2022

Dringender Antrag
betreffend die Änderung des lnnsbrucker Stadtrechts
Der Gemeinderat möge beschließen:
Das lnnsbrucker Stadtrecht 1975 wird dahingehend geändert, sodass Sonderverträge
jeglicher Art, die vor allem im Prüfbericht KA- 03099/2022 genannt sind, zukünftig nicht allein
durch den Bürgermeister genehmigt werden dürfen sondern vom Stadtsenat beschlossen
werden müssen.
Diesbezüglich sind alle Gesetzesnormen die davon betroffen sein könnten ebenfalls in
Einklang mit der Abänderung zu bringen .
Begründung:
Im Prüfbericht der Kontrollabteilung, KA - 03099/2022, werden Sonderverträge
angesprochen die im Sinne des § 80 INBG als Sonderverträge gelten . Diese können derzeit
ohne Beschluss eines Gremiums vom Bürgermeister im Alleingang geschlossen werden
(Seite 220 / RZ 290). Dabei wurde im Kontrollbericht aufgezeigt, dass diese
sondervertraglichen Regelungen in Form von Zusätzen zum Dienstvertrag mit einer
sogenannten Verwendungszulage erfolgten . Diese Verwendungszulagen wurden aus Sicht
des Antragstellers im übermäßigen Ausmaß genehmigt und sind teils nicht ordentlich
begründet. Da das Entlohnungsschema des öffentlichen Dienstes ein sehr transparentes ist
und für Frau und Mann gleichermaßen gilt sollte diese Transparenz durch Entscheidungen
einzelner Personen nicht ausgehebelt werden. Durch die Beschlussfassung in einem
Gremium wie dem Stadtsenat kann zumindest eine Meinungsbildung mehrerer Personen
sowie die notwendige Transparenz durch die dazugehörige Aktenvorlage erfolgen .
Bedeckung: nicht notwendig