Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.308
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Stattdessen waren nur Personen von dieser Maßnahme betroffen, die sich das Wohnen in Innsbruck kaum
leisten können. Vor allem machte es die Wartefrist gerade für Student:innen uninteressant ihren
Hauptwohnsitz nach Innsbruck umzumelden.
Bedeckung:
Da es sich um eine Prüfung handelt sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel von Nöten.
Begründung der Dringlichkeit:
Da
bei
jeder Abmeldung
bzw.
nicht-Anmeldung
eines
Hauptwohnsitzes
der
Stadt
Innsbruck
Abgabenertragsanteile im Ausmaß von ca. 1.600€ verloren gehen, muss es im äußersten Interesse der Stadt
sein, die oben beschriebenen Tendenzen zu stoppen.
Dejan Lukovic, BA MA MA