Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.313

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(zu Punkt 71.3)

StR Rudi Federspiel

Stadtmagistrat Innsbruck

GRin Beatrix Klaus

eingelangt am
1. Bgm .-Stv. Marku s Lassenberger

GRin Deborah Gregoire

KO Andrea Dengg

GRin Astrid Denz

KO Stv. Andreas Kunst

Innsbruck, am 11.07.2022

Prüf-Antrag
betreffend die Auszahlung nicht konsumierbarer Überstunden

Der Gemeinderat möge beschließen :
Herr Bürgermeister wird beauftragt gemeinsam mit den zuständigen Stellen zu prüfen, ob eine
Auszahlung von geleisteten und angesammelte Überstunden, die auch zum Teil dienstlich
angeordnet wurden aber aufgrund dienstlicher Interessen nicht innerhalb eines Quartals in
Form von Zeitausgleich konsum iert werden können auf Wunsch derer, die sie geleistet haben ,
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auszuzahlen .
Begründung :
In vielen Ämtern des Stadtmagistrats ist es aufgrund des Arbeitsaufwandes oder der
personellen Situation durch Urlaub oder Dauerkrankenstände nicht mehr möglich , die
geleisteten und zum Teil dienstlich angeordneten Überstunden in Form von Zeitausgleich zu
konsumieren . Die dadurch entstehende - teils erhebliche - Menge an angesammelten
Überstunden kommt deshalb zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch hinzu, sodass
auch dieser teilweise nicht mehr konsumiert werden kann und zumindest ein bis zwei Jahre
mitgenommen werden muss, sofern dies gesetzlich zu läss ig ist. Es sollte deshalb danach
getrachtet werden , die geleisteten Überstunden innerhalb eines Quartals in Zeitausgleich
konsumieren zu lassen oder diese danach , sofern dienstliche Interessen einer Konsumation
entgegengestanden sind , auf Wunsch des/der Mitarbeiters/in auszuzahlen .
Bedeckungsvorschlag: Nachtragskredit

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