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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf

- S.49

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vorhanden. Es ist zwar so, dass es einige
"Deppen", gleich wie in einer anderen Straße mit Autoverkehr, gibt. Wir diskutieren
beim Straßenverkehr auch nicht, ob man
die gesamte Straße für den Autoverkehr
sperrt, weil es einige "Deppen" gibt, sondern überlegen uns Maßnahmen, wie man
es besser machen kann. (Beifall von Seiten
der Innsbrucker Grünen)
Ich bitte darum und appelliere, dass man
über Maßnahmen nachdenkt und Aktionen
startet, bevor man mit Verboten reagiert.
Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) hat natürlich
auch keine Freude, wenn man alle über die
Anichstraße und die Meraner Straße führt,
da vor allem die Anichstraße mit der Straßenbahn eine der Hauptachsen ist. Die
Gleise sind gefährlich. Das kann ich selbst
bestätigen. Ich fuhr in der Museumstraße,
als ein Lieferant die Autotür aufgerissen hat.
Ich habe ausgestellt, bin zu flach auf die
Gleise gekommen und deshalb gestürzt.
Der Fahrer hat nicht geschaut und Gott sei
Dank ist mir nicht viel passiert. Ich habe
einen Salto geschlagen und die Jacke war
kaputt. Ich habe sie dem Fahrer nicht in
Rechnung gestellt. Mit dem Fahrrad ist es
gefährlich, da man die Gleise in einem bestimmten Winkel überqueren muss, damit
man nicht ausrutscht. Bei Nässe ist es noch
gefährlicher.
Die Gutachten, die damals in Vorarbeit zu
"Wie mache ich die Maria-TheresienStraße?" gemacht wurden, passieren auf
§ 76 a der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Dieser Paragraph lässt zu, dass man nebst
Fußgängerinnen- und Fußgängerzone auch
bestimmte Verkehre mitnimmt. Das ist der
Fahrradverkehr. Man kann, wie in den Städten Linz oder Graz, auch den öffentlichen
Verkehr (ÖV) in eine Fußgängerinnen- und
Fußgängerzone geben. Auch den Fiakern
und den Taxis kann man erlauben, dort zu
fahren. Genau dieser § 76 a wurde berücksichtigt, da die Breite ausreichend ist, um
alle Verkehrsarten unterzubringen. Das ist
am Vormittag bis 10.30 Uhr ab und zu etwas mühsam, da die Lieferantinnen und
Lieferanten Stress haben, wenn sie verkehrt
ausparken und deshalb die Fußgängerinnen
und Fußgänger nicht sehen. Es funktioniert
jedoch und interessanterweise passiert
nichts. Ich bin darüber echt froh.
GR-Sitzung 21.3.2013

Der § 76 a wurde vom Nationalrat beschlossen. Es gibt dort einen Verkehrsausschuss und viele Beratungen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wird nicht von einer Gemeinde oder dem jeweiligen Bundesland erstellt.
In der Erläuterung zur Regierungsvorlage ist
Folgendes vermerkt:
"Die Anlage von Fußgängerinnen- und Fußgängerzonen ist eine wichtige Maßnahme
der Verkehrsberuhigung und der Förderung
des Fußgängerinnen- und Fußgängerverkehrs. Häufig ist jedoch damit als unerwünschter Nebeneffekt verbunden, dass
Radfahrerinnen und Radfahrer zu großen
Umwegen gezwungen werden, was sich im
Hinblick auf die hohe Umwegsensibilität
dieses Verkehrsmittels besonders nachteilig
auswirken kann."
Beim Entstehen dieses Paragraphen im
Jahre 1995 berichtet der Verkehrsausschuss im Nationalrat, dass es der Behörde
künftig möglich sein sollte, in Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerzonen das Fahren mit
Fahrrädern zu erlauben, wenn dies verkehrsorganisatorisch wünschenswert ist. In
diesem Falle ist es wünschenswert, da man
parallel dazu keine schnelle Abkürzung hat.
Die Umwege sind sehr groß und blöderweise genau in einer Hauptachse des öffentlichen Verkehrs (ÖV).
Ein Muss beim § 76 a ist die Ladetätigkeit.
Es ist klar, dass die vorhandenen Geschäfte
beliefert werden müssen. Man kann nicht
verlangen, dass dies mit dem Handwagen
durchgeführt wird. Ein Ermessensspielraum
sind alle anderen Verkehrsarten wie Fiaker,
Taxis, öffentlicher Verkehr (ÖV) oder die
Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Der
Ermessensspielraum muss den Erfordernissen entsprechen und auf die örtlichen Gegebenheiten Bedacht nehmen. Die maßgeblichen Erfordernisse sind, dass es bereits vor der Beschlussfassung regelmäßig
stattgefunden hat. Das trifft beim Fahrradfahren zu, da es bereits seit dem Jahre
1983 funktioniert hat. Es hat auch vorher
funktioniert, als dort noch die Autos gefahren sind. Das maßgebliche Erfordernis ist
die Bestimmung großer Umwege, da der
Nationalrat nicht davon ausgegangen ist,
dass das Fahrrad geschoben wird, da es ja
Fahrrad und nicht Schieberad heißt.