Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.332

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BRUCI<

(zu Punkt 73.1)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 20.10.2022

Hofwaldtrail, Änderung der Streckenführung; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/80/2022;
DRINGENDE ANFRAGE der FPÖ vom 30.08.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Bgm.-Stellv. Lassenberger und Mitunterzeichnerinnen haben am 30.08.2022 folgende dringende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Am 09.06.2021 wurde die Umsetzung des Hofwaldtrail im Stadtsenat beschlossen. Der Vorlage
wurde ein Umsetzungsplan beigelegt, welcher die Streckenführung aufzeigt. In den Unterlagen
wurde angeführt, dass der Hofwaldtrail in 3 Teilstrecken aufgeteilt wird. Bärfallweg bis Bildstöcklweg - Bildstöcklweg bis Planötzenhof - Planötzenhof bis Sadrachstraße.
Am 22.07.2022 wurde vom ressortzuständigen Bürgermeister-Stellvertreter ein Baustopp per
Mail veranlasst. Dieser Baustopp begründete sich angeblich mit Beschwerden aus der Bevölkerung sowie einer parallelen Streckenführung des Trails mit dem Bischof-Stecher-Besinnungsweg, wobei sogar der Besinnungsweg verlegt werden sollte.
Am 24.07.2022 wurde dieser Baustopp angeblich nochmals per Mail von Bgm.-Stellv. Ing.
Mag. Anzengruber erneuert. Kurz darauf, am 25.07.2022, erfolgte ein Lokalaugenschein, um die
offenen Fragen zu klären.
Am 27.07.2022 wurde dann schlussendlich von der Büroleitung des Bürgermeisters per Mail die
Anordnung getroffen, den Mittelteil fertigzustellen und eine temporäre Ausfahrt auf die Planötzenhofstraße (oberhalb des Planötzenhof-Parkplatzes) zu errichten. Diese Entscheidung wurde
angeblich vom zuständigen Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber abgelehnt.
Aufgrund dieser Schilderung sind einige Fragen offen.
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen durch den Bürgermeister ersucht:

Frage 1:

....,

War der am 09.06.2021 dem Stadtsenat vorgelegte Akt zur Errichtung des Hofwaldtrails für den Bürgermeister in ausreichender Form begründet (weiterführende
Erklärung) und mit Plänen bestückt, um eine fundierte Beschlussfassung zuzulassen?

Landeshauptstadt Innsbruck. Maria•There.sien•Straße 18. 6020 Innsbruck. DVR: OOSH331, www. innsbruck.gv.at

61 Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX. IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UI D: ATU36832905 STGD lnnsbrucker Betriebe