Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.344

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INNS"

BRUCI<
(zu Punkt 74.1)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 20.10.2022

Anfragebeantwortung "Städtische Richtlinie über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern, Umsetzung bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften (GfGR-AF/68/2022)",
Aufklärung über einen Sachverhalt; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/69/2022;
ANFRAGE von StRin Mag.a Oppitz-Plörer (FI) vom 14.07.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
StRin Mag.a Oppitz-Plörer hat am 14.07.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:

In der o. a. Anfragebeantwortung unter Punkt 5 wird ein Hinweis auf die Stadtsenatssitzung
vom 04.05.2022 gegeben. Der Stadtsenat hat in dieser Sitzung jedoch keinen neuen Beschluss gefasst, sodass die Richtlinie vom Stadtsenat vom 15.07.2020 bzw. Gemeinderat
vom 25.04.2019 umzusetzen ist.

....,

Frage 1:

Warum wurde diese Richtlinie - in Folge des fehlenden Stadtsenatsbeschlusses nicht umgesetzt?

Antwort:

In der Stadtsenatssitzung vom 04.05.2022 wurde der folgende Amtsantrag behandelt:

Landeshauptstadt Innsbruck. Maria•There.sien•Straße 18. 6020 Innsbruck. DVR: OOSH331, www. innsbruck.gv.at

61 Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX. IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UI D: ATU36832905 STGD lnnsbrucker Betriebe