Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.345
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Gesamter Text dieser Seite:
Die
Stadt
Innsbruck
Aufsichtsratsmitglieder:
beschließt
nachstehende
Vergütung
der
IKB-
BeschlussVorschlag
AR-Vorsitz
EUR 23.000 p.a.
Stellvertreter AR-Vorsitz
EUR 5.000 p.a.
AR-Mitglied
EUR 3.000 p.a.
Sitzungsgeld
EUR 100 pro
Sitzung
Wie ein Blick auf die Aufsichtsratsvergütungen für Großunternehmen zeigt,
liegt der vorliegende Vorschlag für die Vergütung des AR-Vorsitzenden höher. Dies deshalb, weil die Bestimmung "in begründeten Ausnahmefällen
kann der Stadtsenat von der Richtlinie abweichende Vergütungen beschließen" angewendet wurde. Die IKB ist nämlich ein Unternehmen mit einer Bilanzsumme von 608 Mio. € und 736 MitarbeiterInnen (2021). Entsprechend
verantwortungsvoll und fordernd ist die Aufgabe des AR-Vorsitzenden.
Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt:
Beschluss des Stadtsenates vom 04.05.2022:
Der Amtsantrag wird abgelehnt.
(Schapfl eigenhändig)
Somit wurde mit dem Stadtsenatsbeschluss vom 04.05.2022 nicht nur die erhöhte Vergütung des AR-Vorsitzenden, sondern auch die richtlinienkonforme
Vergütung der übrigen AR-Mitglieder abgelehnt. Daher ist unklar, in welchem
Ausmaß nun eine Vergütung der jeweiligen AR-Mitglieder erfolgen soll. In der
Hauptversammlung der IKB konnte deshalb noch kein Beschluss gefasst werden.
Frage 2:
Warum wurde in der Anfragebeantwortung dies falsch dargestellt (nämlich, dass
es einen Beschluss des Stadtsenates für die Umsetzung der Richtlinie bräuchte)?
Antwort:
In der Anfragebeantwortung "Städtische Richtlinie über die Vergütung von
Aufsichtsratsmitgliedern, Umsetzung bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften, Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/68/2022" erfolgte der Hinweis auf
die Stadtsenatssitzung vom 04.05.2022 (Zahl IV-3360/2022).
In der Stadtsenatssitzung wurde der folgende Amtsantrag behandelt:
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