Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.427
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überwiesen. Knapp fünf Jahre lang, von Mai 2016 bis Anfang 2021. "Für Beratungsleistungen und Wissenstransfer", wie auf den Rechnungen angeführt wurde. Das Geld landete in
weiterer Folge bei Werner Frießer, bis September 2021 Vorstand der Rosshütte, bis Juni
2021 Bürgermeister von Seefeld und seit Mai 2016 Aufsichtsratsvorsitzender bei der Pascherkofelbahn. [...] Werner Frießer, der mittlerweile in der Axamer Lizum tätig ist, erklärt,
dass es sich bei diesen Zahlungen um Aufwandsentschädigungen für seine Funktion als
Aufsichtsratsvorsitzender bei der Patscherkofelbahn handelt. Er habe zu Beginn dieser Tätigkeit 2016 mit den Geschäftsführern und der damaligen Bürgermeisterin Christine OppitzPlörer vereinbart, dass diese Zahlungen nicht direkt an ihn, sondern über die Rosshütte
erfolgen. [...] Thomas Scheiber, im Jahr 2016 Patscherkofel-Geschäftsführer, erklärt, dass
Werner Frießer diese Entschädigung als Aufsichtsratsvorsitzendem der Kofelbahn zustand.
Die Höhe orientiert sich an dem Gehalt eines einfachen Gemeinderats. Der Vorschlag, die
Zahlung über die Rosshütte abzuwickeln, kam seinerzeit von Werner Frießer selbst. Den
Innsbruckern war es einerlei, an wen sie das Geld überweisen. [...]
Bürgermeister Georg Willi hat diese Vorgangsweise übernommen. Auch für ihn machte es
keinen Unterschied, an wen das Geld überwiesen wurde. "Und das Innenverhältnis zwischen
Rosshütte und Werner Frießer geht mich nichts an", sagt Willi. Der Bürgermeister hat mittlerweile die Höhe der Entschädigungszahlungen für Aufsichtsräte geändert.
Seit Anfang 2021 erhält Frießer eigenen Angaben zufolge für seinen Aufsichtsratsvorsitz um
die € 3.200,-- brutto jährlich - direkt auf sein Konto."
Mir war hier sofort klar, dass Sie in dieser Sache massiven Aufklärungsbedarf haben. Diese
Aufklärung sollte jedoch aus meiner Sicht nicht rechtlich über Rechtsanwälte und Gerichte,
sondern politisch im Gemeinderat erfolgen. Für ein Eingehen auf Ihre Forderungen sah ich
ob der mir vorliegenden Faktenlage keine Notwendigkeit. Aber es wären nicht Sie, Herr Bürgermeister, wenn Sie sich Ihre Fehler auch eingestehen würden. Stattdessen wurde ich am
18.05.2022 von der Kriminalpolizei informiert, dass Sie zwischenzeitlich Anzeige gegen mich
bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen übler Nachrede in einem Druckwerk (§ 111
Abs. 2 StGB) erstattet hatten. Strafrahmen unter anderem: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Nachdem sowohl ich als auch Sie zu einer entsprechenden Stellungnahme geladen wurden,
folgte am 05.07.2022 die Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft Innsbruck über die Einstellung des Verfahrens. Begründung: § 111 Abs. 3 StGB: "Der Täter ist nicht zu bestrafen,
wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird." Ich konnte den Wahrheitsbeweis für meine
Aussage erbringen. Ihre zentralen diesbezüglichen Aussagen sind oben zitiert.
Sie haben trotz wahrer Behauptung meinerseits versucht, mich mittels Anwaltsschreiben und
Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft unter Druck zu setzen, mich quasi mundtot zu machen.
Sie haben hier ein für einen Bürgermeister zutiefst verabscheuungswürdiges Verhalten und
Machtinstrument eingesetzt. Sie haben für Ihre Vorgänge aber auch einen finanziellen Aufwand betrieben (unter anderem rechtsanwaltliche Vertretung), ich notgedrungen ebenso, um
mich entsprechend zur Wehr setzen zu können.
Aus dem oben angegebenen Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:
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