Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.431

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INNS"

BRUCK
(zu Punkt 74.5)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 10.10.2022

E-Fahrzeuge, Brandgefahr in Tiefgaragen und Garagen sowie auf Parkdecks;
Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/73/2022;
ANFRAGE von GR Buchacher (SPÖ) vom 14.07.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Buchacher hat am 01.07.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:

Der SPÖ-Klub stellt zum Prüfantrag vom 19.11.2020 durch den GR-Kollegen Kurt Wallasch
folgende Anfrage:

....,

Frage 1:

Welche neuen Erkenntnisse, Vorschriften und Maßnahmen wurden seitens der
Stadt Innsbruck für die Brandbekämpfung bei E-Fahrzeugen in Tiefgaragen/Garagen/Parkdecks seit Antragstellung getroffen?

Antwort:

Bau- und Feuerpolizei:
Mangels derzeit verbindlicher Richtlinien und Vorschriften können keine etwaigen Maßnahmen umgesetzt werden. Die Erfahrungen im Umgang mit den
Elektrofahrzeugen sind derzeit noch äußerst dürftig. Seitens der Feuerwehren wurden bereits Vorgangsweisen zur Brandbekämpfung erstellt. Für den
vorbeugenden und baulichen Brandschutz müssen erst entsprechende Vorgaben erarbeitet und letztendlich in verbindlicher Form durch die Landesregierung bzw. Bundesregierung beschlossen werden. Derzeit ist eine Änderung der OIB-Richtlinie 2 in Arbeit, welche (in voraussichtlich sehr geringem
Maß) auf die E-Fahrzeuge reagiert. Diese muss in weiterer Folge von den jeweiligen Landesregierungen für verbindlich erklärt werden.

Antwort:

Berufsfeuerwehr Innsbruck:
Fahrzeugbrände in Garagen stellen aufgrund der hohen Rauchgas- und
Temperaturbildung besonders hohe Anforderungen für die Feuerwehr dar.
Dabei ist bei Elektrofahrzeugen keine Erhöhung der Brandlast gegenüber

Landeshauptstadt Innsbruck. Maria•There.sien•Straße 18. 6020 Innsbruck. DVR: OOSH331, www. innsbruck.gv.at

61 Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX. IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UI D: ATU36832905 STGD lnnsbrucker Betriebe