Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.455

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Frage 16:

Wer hat das Gehalt der amtierenden Personalchefin Frau B. berechnet, und wer
hat selbiges genehmigt?

Antwort:

Es ist die Aufgabe der Mag.-Abt. I, Amt für Personalwesen, Gehälter zu berechnen. Die Genehmigung ist Aufgabe des Bürgermeisters.

Frage 17:

Ist das Gehalt der amtierenden Personalchefin höher als das Gehalt ihres Vorgängers, und wenn ja, mit welcher Begründung?

Antwort:

Nein. Hierzu wird ausgeführt, dass ein bekanntermaßen öffentlich-rechtlicher Bediensteter (Beamter) im Dienstklassensystem durch Beförderungen
und Enddienstklassen ein entsprechend höheres Gehalt bezieht. Die nunmehrig übliche Anstellung im Vertragsbedienstetenschema "neu" ist naturgemäß grundsätzlich niedriger.

Frage 18:

Warum benötigt es im Personalamt aktuell 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inklusive Personalamtsleiterin, währenddessen noch vor wenigen Jahren es nur
5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inklusive Personalamtsleiter benötigte, und das,
obwohl Einrichtungen und Dienstleistungen des Stadtmagistrats damals noch
beim Stadtmagistrat waren und nicht in eigene Gesellschaften ausgegliedert?

Antwort:

Die Zahlen in der Fragestellung können nicht verifiziert werden, das Amt beschäftigt schon seit langer Zeit mehr als 5 MitarbeiterInnen.

Frage 19:

Wie hoch waren die Personalkosten für das Personalamt 2021 insgesamt?

Antwort:

Die Summe von € 1.210.489,73 teilt sich auf die folgenden beiden Ansätze
auf:



Personalwesen:

011010

€ 807.187,64



Besoldung:

011110

€ 403.302,09

Frage 20:

Finden Sie es als Personalreferent und Bürgermeister der Stadt Innsbruck den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Stadtmagistrat gerecht gegenüber,
dass einer Personalamtsleiterin, bevor sie überhaupt ihren Dienst antritt, ein Urlaub in Höhe von 9,5 Wochen versprochen wird, und wenn ja, mit welcher Begründung?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 21:

Wenn nein, mit welcher Begründung?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

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