Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.456
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Frage 22:
Die 9,5 Wochen Urlaub der Personalamtsleiterin widersprechen dem Urlaubsgesetz (Bundesgesetz). Wissen Sie das, und wenn ja, warum haben sie Frau B.
trotzdem Urlaub von 9,5 Wochen versprochen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 23:
Als Leiterin des Personalamtes sollte Frau B. über das Urlaubsgesetz Bescheid
wissen. Warum hat sie wider das Urlaubsgesetz diesen Urlaub beantragt, zumal
sie auch eine gewisse Vorbildfunktion hat?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 24:
Mit der Genehmigung des Urlaubes von 9,5 Wochen hat jede Mitarbeiterin und
jeder Mitarbeiter des Stadtmagistrats ebenso aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes das Recht, ebenso mindestens 9,5 Wochen Urlaub anzumelden. Ein Gegenargument gibt es keines mehr!!!
a) Ist das richtig?
Antwort:
Nein.
b) Wenn nein, warum ist das nicht richtig?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
c) Wie wollen Sie bzw. die zuständigen AbteilungsleiterInnen, die Magistratsdirektorin etc. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zukünftig Urlaube bis 9,5 Wochen verweigern, wenn selbst der Personalamtsleiterin unter bereits erwähnten Umständen ein 9,5 Wochen Urlaub genehmigt wurde?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 25:
Ist die Personalamtsleiterin unter diesen Umständen überhaupt noch tragbar?
Antwort:
Ja.
Frage 26:
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 27:
Haben Sie der neuen Leiterin des Personalamts Frau B. den 9,5-Wochen-Urlaub
schriftlich versprochen, und wenn ja wann? (Datum)
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
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