Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.473
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B-02-a
MAGISTRATSGESCHÄFTSORDNUNG
BESONDERER TEIL
Beratung der Dienststellen bei EDV-Vorhaben bzw. beim Einsatz von
Kommunikationsmitteln
Durchführung von EDV-Systemanalysen, Erstellung von Pflichtenheften,
Organisations- und Systemdesign
Auswahl und Beschaffung geeigneter Kommunikations- und Datenverarbeitungsmittel, Beauftragung von Lieferfirmen und Dienstleistern
Anwenderbetreuung
Koordination und Kontrolle der beauftragten Dienstleister
Veranlassung von Sicherheitsvorkehrungen hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit, Netzwerkausfällen, Computerviren etc.
Vermarktung von im Bereich des Stadtmagistrates entwickelter EDV-Software
bzw. von EDV-Applikationen
Geschäftsstelle des EDV-Ausschusses und des IT-Beirates
MAGISTRATSABTEILUNG II
BEZIRKS- UND GEMEINDEVERWALTUNG:
1. Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung (Amt)
Vollziehung von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften, soweit damit nicht die
Magistratsabteilung III im Rahmen von Betriebsanlagengenehmigungsverfahren
betraut ist
Vollziehung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes
Vollziehung des Tiroler Bergsportführergesetzes
Vollziehung des Heeresgebührengesetzes
Vollziehung des Altlastensanierungsgesetzes
Vollziehung des Abfallwirtschaftsgesetzes und des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, soweit damit nicht die Magistratsabteilung III betraut ist oder es sich
um anlagenbezogene Verfahren handelt, für die die Magistratsabteilung III
zuständig ist
Mitwirkung an der Vollziehung des Gemeindesanitätsdienstgesetzes, soweit
damit nicht die Magistratsabteilung V oder die Magistratsabteilung III betraut ist
Mitwirkung an der Vollziehung des Apothekengesetzes, soweit damit nicht die
Magistratsabteilung V betraut ist, des Chemikaliengesetzes sowie des
Sanitätshilfsdienstgesetzes
Vollziehung des Militärleistungsgesetzes
Vollziehung des Opferfürsorgegesetzes
Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes sowie des Tiroler Pflanzenschutzgesetzes
Vollziehung des Tiroler Sammlungsgesetzes
Vollziehung des Studienförderungsgesetz
-731.01.2019