Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.478

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B-02-a

MAGISTRATSGESCHÄFTSORDNUNG
BESONDERER TEIL

MAGISTRATSABTEILUNG III
PLANUNG, BAURECHT UND TECHNISCHE INFRASTRUKTURVERWALTUNG:
ABTEILUNGSLEITUNG
 Fuhrparkmanagement
 Laufende Evaluierung des Fahrzeugbestandes
 Bewirtschaftung
des
Sammelnachweises
„Fahrzeugbeschaffung
und
Instandhaltung“
 Koordinierte Datenhaltung für alle Fahrzeuge mit Transparenz
 Beschaffung aller Fahrzeuge für den gesamten Magistrat im Bestbieterverfahren
mit dem Ziel der Reduzierung der Typenvielfalt
 Aufbau eines E-Kfz-Pools für die Verwaltung im Stadtmagistrat sowie als Ersatz
für Präsidialfahrzeuge
 Anstoß und Konzeption der personellen Voraussetzungen um die kommunalen
Sonderfahrzeuge zeitlich besser nutzen zu können
 Konzeption der Fuhrpark-Disposition mit Online-Positionsdatenerfassung – GPS
 Abwicklung
aller
fahrzeugbezogenen
Aufgaben,
welche
dienststellenübergreifend sind bzw. der Abteilungsleitung obliegen
 Vorgabe und Überwachung von fahrzeugbezogenen Qualitätskriterien für
Werkstatt, Fahrzeugbetrieb und Fahrzeugdisposition
 Budgetabwicklung
 Projektmanagement und – Controlling
 Einlaufstelle Bauwesen
 Operative Verwaltung und Betreuung städtischer Liegenschaften, sofern dafür
nicht das Sportamt, ausgelagerte Unternehmen auf Grund eines
Geschäftsbesorgungsvertrages oder Dritte auf Grund einer rechtsgeschäftlichen
Vereinbarung zuständig sind
1. Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration (Amt)
 Erstellung, Änderung und Fortschreibung der im II. Teil des Tiroler
Raumordnungsgesetzes vorgesehenen Pläne und Konzepte und Bearbeitung
damit im Zusammenhang stehender Fragen und Ansuchen
 Konzepte und Studien zur Stadtentwicklung
 Mitwirkung an Konzepten und Programmen der überörtlichen Raumordnung
 städtebauliche und stadtgestalterische Bauberatung, Stellungnahmen und
Gutachten, städtebauliche und stadtgestalterische Wettbewerbe, Studien und
Detailprojekte
 städtebauliches Projektmanagement
 Mitwirkung an Infrastrukturprojekten der Stadt und anderer Investoren
 Mitwirkung an der Vollziehung des Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetzes
(Gutachten, Förderungen, örtliche Baukontrolle)
 Mitwirkung an der Vollziehung raumordnungsrelevanter Gesetze und Normen
 raumordnungsfachliche und städtebauliche Stellungnahmen und Gutachten
 Geschäftsstelle für den Planungsverband Innsbruck und Umgebung
- 12 31.01.2019