Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.482
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B-02-a
MAGISTRATSGESCHÄFTSORDNUNG
BESONDERER TEIL
Angelegenheiten des Wasserbautenförderungsgesetzes im Bereich Brückenund Wasserbauten
Örtliche Bauaufsicht für Straßenbauten
Örtliche Bauaufsicht für Brücken- und Wasserbauten
Wahrnehmung der Interessen der Stadt bei externen Bauvorhaben an Straßen
Wahrnehmung der Interessen der Stadt bei externen Vorhaben des Brückenund Wasserbaus
Periodische Überwachung und Überprüfung von Brücken- und Wasserbauten
sowie Fluss- und Bachläufen
Führung eines Brückenkatasters sowie Aufbau eines Stützmauerkatasers,
Mitarbeit am Bachkataster der Wildbach- und Lawinenverbauung soweit nicht
das Amt Land- und Forstwirtschaft zuständig ist
Management der systematischen Straßenerhaltung
Genehmigung von Arbeiten auf und neben der Straße nach § 90 StVO, sofern
der fließende Verkehr nicht betroffen ist, sowie Gestattungen nach § 5 Tiroler
Straßengesetz, ausgenommen die Erlassung von Verordnungen
Verwaltung und Betreuung von Verkehrsflächen
Beschaffung, Errichtung und Betreuung der Parkscheinausgabeautomaten
Organisation von Kundmachungen und Verordnungen
Abgabe von Stellungnahmen in Ermittlungsverfahren
Beschaffung von Verkehrseinrichtungen
Agenden der Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung
Wahrnehmung der Parteistellung des Straßenverwalters nach der Tiroler
Bauordnung
Zusammenarbeit mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG bei der öffentlichen
Straßenbeleuchtung
FußgängerInnen- und Radverkehrskoordination, soweit damit nicht das Büro des
Magistratsdirektors befasst ist
Projektmanagement für FußgängerInnen und Fahrradverkehr
Förderungen von Verkehrsprojekten für FußgängerInnen und Fahrradverkehr
Vertretung der Stadt Innsbruck als Antragstellerin in den zur Erfüllung der
Aufgaben nach dieser Geschäftsordnung notwendigen Verwaltungsverfahren,
ausgenommen Vertretung der Stadt Innsbruck als Antragstellerin in
Bewilligungsverfahren nach dem Tiroler Straßengesetz für Straßenbauten, für
die Grundstücke benötigt werden, die nicht im Eigentum der Stadt Innsbruck
stehen
7. Straßenbetrieb (Amt)
Reinigung und Instandhaltung von Straßen, Brücken, und Wasserbauten im
Sinne definierter Leistungsstandards und gesonderter Aufträge im Sommer- und
Winterdienst
Anbringung, Instandhaltung und Reinigung von Einrichtungen zur Regelung und
Sicherung des Verkehrs (ausgenommen Straßenbeleuchtung) sowie Straßenund Ortschaftsbezeichnungen
- 16 31.01.2019