Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.499

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B-02-a



















MAGISTRATSGESCHÄFTSORDNUNG
BESONDERER TEIL

Rechtsangelegenheiten
des
Naturschutzes,
einschließlich
der
anlagenbezogenen Verfahren sowie einschließlich der Unterstützung der
Naturschutzbeauftragten
Vollziehung des Notwegegesetzes
Vollziehung des Tiroler Bergwachtgesetzes
Mitwirkung an der Vollziehung des Mietrechtsgesetzes
Vollziehung des Stadterneuerungsgesetzes
Sonstige
Vollzugsmaßnahmen
im
Rahmen
der
Bezirksund
Gemeindeverwaltung, sofern nicht andere Zuständigkeiten ausdrücklich
festgelegt sind
Vollziehung des Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetzes
Vollziehung des Tiroler Bienenwirtschaftsgesetzes
Vollziehung des Tiroler Schischulgesetzes
Vollziehung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes im Zusammenhang
mit der freiberuflichen Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und
Krankenpflege
Vollziehung des MTD-Gesetzes im Zusammenhang mit der freiberuflichen
Ausübung der gehobenen medizinisch technischen Dienste
Bewilligung von Feilbietungen
Verfahren nach dem Berufsausbildungsgesetz
Vollziehung des Immissionsschutzgesetzes
Vollziehung des Gesetzes über die Erteilung von öffentlichem Tanzunterricht
(Tiroler Tanzunterrichtsgesetz)
Vollziehung des Bundesluftreinhaltegesetzes sowie der Verordnung des
Landeshauptmannes vom 10.02.2011, mit der Ausnahme vom Verbot des
Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen zugelassen werden
Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren, soweit damit nicht das Amt für
Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen sowie die Magistratsabteilungen III
und IV betraut sind und die Erledigung von Rechtshilfeansuchen in diesen
Verfahren

2. Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen (Amt)
 Verbindungsstelle zu den mit der Sicherheit befassten Dienststellen des Bundes
und der Tiroler Landesregierung
 Verbindungsstelle zu Rettungsorganisationen
 Geschäftsstelle der Gemeindeeinsatzleitung
 Mitwirkung an der Vollziehung des Katastrophenfondsgesetzes
 Vollziehung des Katastrophenmanagementgesetzes, insbesondere behördliche
Aufgaben des Katastrophenmanagements, soweit damit nicht das Kommando
der städtischen Berufsfeuerwehr betraut ist
 Geschäftsstelle für die städtische Arbeitsgruppe - Sicherheit
 strategische Sicherheitsplanung im eigenen Wirkungsbereich der Stadt
Innsbruck
 Beratung von städt. Dienststellen in Fragen der allgemeinen Sicherheit
 Sicherheitskontrollen in städtischen Amtsgebäuden
-918.07.2019