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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.505

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B-02-a

















MAGISTRATSGESCHÄFTSORDNUNG
BESONDERER TEIL

Vollziehung des Güterbeförderungsgesetzes, des Gelegenheitsverkehrsgesetzes
sowie des Öffnungszeitengesetzes
Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach der Gewerbeordnung sowie
gewerberechtlichen Nebenvorschriften, der Tiroler Bauordnung und dem
Wasserrechtsgesetz, sowie die Erledigung von Rechtshilfeansuchen in diesen
Verfahren
Vollziehung der Straßenverkehrsordnung 1960 und des Tiroler Straßengesetzes
einschließlich der anlagenbezogenen Verfahren, soweit es sich um behördliche
Aufgaben handelt, und damit nicht die Bau- und Feuerpolizei oder der Tiefbau
betraut sind
Anordnung und Kontrolle der Kundmachung straßenpolizeilicher Verordnungen,
soweit es sich nicht um Maßnahmen der Straßenverwaltung handelt
(einschließlich § 90 StVO 1960)
Erstattung von Gutachten in straßen- und verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
Entscheidung über Ausnahmeansuchen in Vollziehung des Tiroler
Parkabgabegesetzes
sonstige hoheitliche Anordnungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung mit
Ausnahme der Strafsachen
Organisation von begleitenden und vorbereitenden Maßnahmen im Rahmen der
Parkraumbewirtschaftung
Mitwirkung an Maßnahmen der Verkehrsplanung und -organisation
Vollziehung des Kraftfahrgesetzes für den Bereich des Fahrschulwesens
Vollziehung des Luftfahrtgesetzes
Vollziehung des Schifffahrtgesetzes
Vollziehung des Kraftfahrliniengesetzes

4. Bau- und Feuerpolizei (Amt)
 Mitwirkung an der Vollziehung der Tiroler Bauordnung, der Feuerpolizeiordnung,
des Tiroler Aufzugsgesetzes und artverwandter Vorschriften, insbesondere
Überwachung der Bautätigkeit und des Baubestandes
 Mitwirkung an der Vollziehung des Tiroler Gas-, Heizungs- und
Klimaanlagengesetzes samt Durchführungsverordnungen, der Gewerbeordnung,
des Veranstaltungsgesetzes, des Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetzes, des
Denkmalschutzgesetzes, des Gesetzes über brennbare Flüssigkeiten, des
Wohnungseigentumsgesetzes,
des
Assanierungsgesetzes,
des
Wohnungsverbesserungsgesetzes,
des Mietrechtsgesetzes
sowie
des
Wohnbauförderungsgesetzes
 Leistungen
auf
dem
Gebiet
der
Bauphysik,
des
Schallund
Erschütterungsschutzes, sowie der Beurteilung von Lichtimmissionen
 Bauberatung, insbesondere auf dem Gebiet des statisch konstruktiven
Hochbaues
 Schätzgutachten für Gebäude
 Wohnbaustatistik, Führung eines Baubestandkatasters
 Objektbezogene Evidenthaltung bzw. Archivierung einschlägiger Unterlagen und
einschlägiger Pläne
- 15 18.07.2019