Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.544
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B-02-a
MAGISTRATSGESCHÄFTSORDNUNG
BESONDERER TEIL
Bescheiderlassung
für
Anträge
nach
dem
Tiroler
Informationsweiterverwendungsgesetz (TIWG)
Bescheiderlassung für Anträge nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)
Verwaltung der städt. Urkundensammlung
Rechtliche Unterstützung der Magistratsabteilung III bei Betreuung städtischer
Liegenschaften, insbesondere des Amtes Land- und Forstwirtschaft bei
Wahrnehmung von Anteilsrechten von Agrar-, Jagd-und Weggenossenschaften
Rechtliche Unterstützung des Amtes Land- und Forstwirtschaft bei der Verwaltung
städtischer Fischereirechte
Rechtliche Unterstützung und Beratung des Bürgermeisters als Substanzverwalter
von Gemeindegutsagrargemeinschaften einschließlich der rechtlichen Prüfung von
Vorlageberichten an den Stadtsenat und den Gemeinderat
Bearbeitung
von
Rechtsfragen
bei
städtischen
Liegenschaften
und
liegenschaftsbezogenen Rechten, sofern nicht das Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft dafür zuständig ist
Verfassung und Abwicklung von liegenschaftsbezogenen Verträgen einschließlich
standardisierter Nutzungsgestattungen am öffentlichen Gut, ausgenommen
Grundüberlassungen für Veranstaltungen
Bearbeitung von Insolvenzverfahren, an denen die Stadt als Gläubiger beteiligt ist
3. Personalwesen (Amt)
Angelegenheiten des Dienst-, Besoldungs- und Personalvertretungsrechtes (soweit
damit nicht die leitenden Bediensteten befasst sind)
Entschädigungen, Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge von Mandataren und sonstigen
Funktionären
Erfassung und Aktualisierung der Personaldaten
Erstellung und Evidenthaltung des Dienstpostenplanes; Bewirtschaftung der
einschlägigen Voranschlagsposten
Personalzuweisungen
Personalbeschaffung
Genehmigung von Dienstreisen (soweit damit nicht die Abteilungsleitungen befasst
sind)
Vollzug disziplinärer Maßnahmen
Ausstellung von Dienst- und Berechtigungsausweisen
Ausarbeitung von Dienstverträgen und Mitwirkung beim Abschluss von
Werkverträgen
Organisation von Dekretverleihungen
Maßnahmen nach dem Tiroler Bedienstetenschutzgesetz, sofern damit nicht die
Sicherheitskommission betraut ist
Berechnung, Anweisung und Verbuchung der Bezüge von Bediensteten und
Mandataren, sowie von Bezügen der Mitarbeiter anderer Institutionen über
besonderen Auftrag, eingeschlossen die Führung der damit verbundenen
Aufzeichnungen
Mitwirkung an der Erstellung der personalbezogenen Voranschlagsposten
-515.08.2021