Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf
- S.78
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GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 7.2.2013 und
7.3.2013:
34.
III 1995/2011
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F42, Amras, Bereich der Gpn. 1666/1 und 1666/2,
beide KG Amras (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. AM - F1), gemäß § 36 Abs. 2
Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 7.2.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F42, Amras, Bereich der Gpn. 1666/1 und 1666/2, beide
KG Amras (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F1) gemäß § 36
Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
GR-Sitzung 21.3.2013
35.
III 2822/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B21, Höttinger Au, Bereich zwischen Daneygasse, Kolbgasse, Amberggasse
und Pirmingasse sowie Ursulinenweg Nrn. 55, 55a, 51, 49, 47,
41, 39 und 37 und Amberggasse
Nr. 17, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 7.3.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B21, Höttinger Au, Bereich
zwischen Daneygasse, Kolbgasse, Amberggasse und Pirmingasse sowie Ursulinenweg Nrn. 55, 55a, 51, 49, 47, 41, 39 und
37 und Amberggasse Nr. 17, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Festlegungen außer Kraft.