Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.632
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(zu Punkt 76.9)
StR Rudi Federspiel
GRin Beatrix Klaus
1. Bgm.-Stv. Markus Lassenberger
GRin Deborah Gregoire
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst
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GRin Astrid Denz
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Innsbruck, am 30 .09.2022
Antrag
betreffend die Begründung einer Städtepartnerschaft mit Verona
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Stadträtin Mag.a Christine Oppitz-Plörer wird beauftragt, zeitnah in Verhandlungen mit
den zuständigen Vertretern der Stadt Verona hinsichtlich der Begründung einer offiziellen
Städtepartnerschaft zu treten .
Begründung:
Derzeit hat Innsbruck sieben Partnerstädte, neben New Orleans (USA), handelt es sich um
die europäischen Kommunen Aalborg (Dänemark), Freiburg i. Br., Grenoble , Krakau, Sarajevo
und Tiflis. Eine Städtepartnerschaft mit einer italienischen Stadt besteht bislang nicht.
Im Sinne der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im alpinen bzw. voralpinen Zentralraum
sowie im Hinblick auf den norditalienischen Tourismusmarkt und anderweitige wirtschaftliche
bzw. kulturelle Verflechtungen wäre eine solche Partnerschaft jedoch wünschenswert.
Verona bietet sich dafür an: Wenngleich die Stadt mit ca . 260.000 Einwohnern eine nahezu
doppelt so hohe Bevölkerung wie Innsbruck aufweist, gibt es darüber hinaus durchaus
Parallelen. Verona ist etwa Hauptstadt der gleichnamigen Provinz, was dem Status einer
Landeshauptstadt entspricht. Wie Innsbruck verfügt auch Verona über eine pitoreske Altstadt,
welche seit dem Jahr 2000 sogar Weltkulturerbe ist. 1999 und 2004 richtete die Stadt die
Straßenrad-WM aus. Verona verfügt über einen eigenen Flughafen und ist mit Innsbruck durch
die Brennerbahn verbunden . Zwischen 1797 und 1866 gehörte Verona zum Habsburgerreich ,
womit auch eine historische Beziehung hergestellt ist.
Derzeit pflegt Verona mit Ausnahme Salzburgs (Städtepartnerschaft seit 1973) keine
tiefergehenden Verbindungen zu österreichischen Städten , sodass hier keine
Konkurrenzsituation besteht.
Bedeckungsvorschlag: nicht erforderlich
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