Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.639
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(zu Punkt 76.15)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
offic e@g e rechtes-in nsbruck.at
Bürgermeister Georg Willi
im Hause
lnnsbruck-25102022
ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen,
Bürgenneister Georg Willi wird ersucht, auf sein Amt als Bürgenneister umgehend zu
verzichten, um dem Gemeinderat die Neuwahl eines Bürgenneisters bzw. einer Bürgenneisterin gemäß §85 (2) in Verbindung §80 (4) b, lnnsbrucker Wahlordnung, zum
Wohle der Stadt Innsbruck zu ermöglichen.
Begründung:
Bei der Bürgermeisterin-Stichwahl 2018 erhielt der Bürgermeisterkandidat Georg Willi bei
einer Wahlbeteiligung von 43,74% 23.791 Stimmen. Frau Mag.a Christine Oppitz-Plörer
21.171 Stimmen. In Prozent: 52,91% Georg Willi/ Mag.a Christine Oppitz-Plörer 47,09%.
Wahlberechtigte insgesamt 104.245. gültige Stimmen insgesamt
.962.
Gemäß §17 (1) kann der Bürgermeister von seinem Amt abberufen werden, seines Amtes
für verlustig erklärt werden oder auf sein Amt verzichten. Sein Mandat als Mitglied des Gemeinderates wird hierdurch nicht berührt
Ein möglicher Beschluss des Gemeinderates über die Abberufung des Bürgermeisters, mit
welchem dem Bürgermeister das Misstrauen ausgesprochen wird, muss mittels Volksabstimmung bestätigt werden. Für diese Volksabstimmung benötigt es mehr als die Hälfte der
Stimmberechtigten, also 2 124 Stimmen, die sich für eine Abberufung des Bürgermeisters
aussprechen, um selbiger Abberufung eine Rechtsgültigkeit zu verleihen.
Im Klartext bedeutet das, dass mehr Wahlberechtigte an gegenständlicher Volksabstimmung
teilnehmen müssten, als bei der Bürgermeisterin-Stichwahl 2018. Ebenso müssten mehr als
doppelt soviel Wahlberechtigte für die Abberufung des Bürgermeisters bei einer Volksabstimmung abstimmen, als selbiger 2018 gewählt wurde.