Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.640
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Dass es hier im Stadtrecht einen massiven Reformbedarf benötigt, ist selbstredend, da eine
Abberufung des Bürgermeisters trotz eines Misstrauensvotums im Gemeinderat praktisch
unrealistisch ist, obwohl der Gemeinderat dazu berufen ist, 100% der Wahlberechtigten zu
vertreten.
Aus diesem Grund obliegt es daher Bürgermeister Georg Willi quasi im Alleingang selbst die
Entscheidung zu treffen, auf sein Amt als Bürgermeister zu verzichten, um dem Gemeinderat
die Neuwahl eines Bürgermeisters bzw. einer Bürgermeisterin zum Wohle der Stadt Innsbruck zu ennöglichen, aber vor allem um weiteren Schaden von der Stadt Innsbruck und
vom Stadtmagistrat bzw. den Beteiligungen der Stadt Innsbruck abzuwenden.
Es ist legitim und rechtens, dass der Gemeinderat der Stadt Innsbruck Bürgermeister Georg
Wdli - repräsentativ für eine Mehrheit der lnnsbrucker Bevölkerung - mittels Mehrheitsbeschluss das Misstrauen ausspricht-, und Georg Willi ersucht auf das Amt des Bürgermeisters
umgehend zu verzichten.
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck kann gemäß§ 85 (2) in Verbindung §80 (4) b, lnnsbrucker Wahlordnung, einen neuen Bürgermeister bzw. eine neue Bürgermeisterin wählen.
§80. (4).b lnnsbrucker Wahlordnung:
Die Landesregierung hat binnen sechs Wochen die Neuwahl des Bürgermeisters auszuschreiben, wenn der Bürgermeister vorzeitig aus dem Amt scheidet, es sei denn, dass der
Bürgermeister innerhalb von zwei Jahren vor dem nach § 3 Abs. 1 frOhestmöglichen
Wahltag aus dem Amt scheidet In diesem Fall ist der Bürgermeister nach § 85 Abs. 2 vom
Gemeinderat aus dessen Mitte zu wählen.
§85, (2} lnnsbrucker Wahlordnung:
Jede Gemeinderatspartei, die zumindest Anspruch auf eine Stelle im Stadtsenat hat, ist berechtigt, eines ihrer Mitglieder für die Wahl des Bürgermeisters durch den Gemeinderat vorzuschlagen. Der Bürgermeister ist mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zu wählen. Kommt im ersten Wahlgang die einfache Stimmenmehrheit nicht zustande,
so gilt als gewählt, wer im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Wären
danach wegen Stimmengleichheit zwei oder mehrere Mitglieder des Gemeinderates gewählt,
so gilt jenes Mitglied des Gemeinderates als zum Bürgermeister gewählt, das der Gemeinderatspartei angehört, die bei der Wahl des Gemeinderates die größere Anzahl an Stimmen
erreicht hat. Ist auch diese Anzahl an Stimmen gleich groß, so entscheidet das vom jüngsten
Mitglied des Gemeinderates zu ziehende Los.
Warum soll Georg Willi auf das Amt des Bürgenneisters verzichten? (Kurzfassung)
2018 kam es zu einer Neuauflage der Stadtkoarmon (Vterelkoatition) von GRÜNE /FÜR INNSBRUCK/ 0VPÖ und SPÖ. Eine Koalition, welche in der Wahlperiode 2012 - 2018 funktj..
onierte, und selbst der Einstieg der ÖVP im Dezember 2015 (lt. Medienberjchten) kein Problem darstellte, um eine mögliche Auflösung selbiger Koalition zu erwirken.