Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf
- S.82
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 267 -
träger die Instandhaltung der Wohnungen
nicht zahlen wollen.
44.
Behandlung eingebrachter dringender Anträge
Obwohl die Erhaltungspflicht der Vermieterin bzw. des Vermieters im Allgemeinen
Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) eindeutig
geregelt ist und auch auf EU-Rechtsebene
eindeutig der Vermieterin bzw. dem Vermieter obliegt, werden Kosten für Boiler oder
Gasthermen nicht mehr von den gemeinnützigen Bauträgern übernommen.
44.1
I-OEF 29/2013
Grund: Die meisten Mieterinnen und Mieter
sind Sozialhilfeempfängerinnen bzw. Sozialhilfeempfänger und bekommen die Kosten
von der Mag.-Abt. II, Soziales, ohnedies
erstattet. Nur diejenigen, die nicht von Sozialhilfe leben, müssen die hohen Einbauund Reparaturkosten selbst tragen.
43.2
I-OEF 30/2013
Stadtmagistrat Innsbruck, Einmalzahlung für städtische Pensionistinnen und Pensionisten
(GR Kritzinger)
GR Kritzinger: Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen, dass
die städtischen Pensionistinnen und Pensionisten auch € 400,-- als Einmalzahlung erhalten.
Kritzinger e. h.
Bisher war es immer üblich, dass es keine
Ausnahmen bei den aktiven Bediensteten
und pensionsberechtigten Pensionistinnen
und Pensionisten gab. Die jeweilige Aufwertung des Lohnes bzw. der Pension erhielten
beide Teile im gleichen Ausmaß.
Daher stelle ich diesen dringenden Antrag,
damit die große Gruppe von ehemaligen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht eine
schmerzhafte, finanzielle Beeinträchtigung
erleiden muss.
Sozial verträgliches Wohnen in
der Stadtgemeinde Innsbruck
(GR Ofer)
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ; 6 Stimmen):
Dem von GR Ofer eingebrachten dringenden Antrag (Seite 266) wird die Dringlichkeit
zuerkannt.
GR Ofer: Ich wurde dahingehend aufgeklärt, dass dieser Antrag ein Prüfantrag wäre.
Es ist so, dass zum Beispiel die Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) seit fünf
Jahren keine Heizboiler oder Gasthermen
mehr repariert oder den Instandhaltungspflichten eines Vermieters nicht nachkommt
oder auf die Mieterin bzw. den Mieter abwälzt. Das ist nicht rechtens.
Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch
(ABGB) ist das seit Jahrzehnten grundsätzlich geregelt.
Dieser Antrag ist dringend, da die betreffenden Personen in nächster Zeit die Jahresabrechnung erhalten.
Es ist nicht mehr tragbar, dass jemand für
seinen Boiler, wenn dieser plötzlich kaputt
geht, € 1.800,-- oder mehr aufwenden
muss. Die Stadt Innsbruck sollte mit gutem
Beispiel vorangehen und in ihren Gesellschaften fordern, dass sozial verträgliches
Wohnen möglich sein kann.
Ich ersuche
um Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer betritt um
21.40 Uhr den Sitzungssaal.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Die Stadt Innsbruck hat das Vergaberecht für
15.000 Wohnungen. Nach diesem Antrag
müssten 15.000 Mietverträge überprüft
werden, denn nach Meinung des Antragstellers ist es offensichtlich so, dass die Mietverträge nicht rechtens abgeschlossen wären.
GR-Sitzung 21.3.2013