Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf
- S.84
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Vermieterin bzw. dem Vermieter zu tragen.
Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch
(ABGB) ist das auch seit Jahrzehnten genau geregelt und wurde von den Vermieterinnen bzw. den Vermietern immer bezahlt.
Seit fünf Jahren gibt es plötzlich eine Weisung der Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), dass das nicht mehr bezahlt
wird.
Ich wohne in einer Wohnung der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) und
erhalte die gesamten Abrechnungen. Ich bin
dort so etwas wie ein mystery shopper.
In der Stadt Innsbruck kann mir niemand
weismachen, dass wir, wie im 18. Jahrhundert, einen ortsüblichen Standard mit
"Plumpsklo"" und kaltem Wasser haben.
GRin Dipl.-Ing.in Sprenger: Zu diesem Fall
möchte ich nur ausführen, dass, wenn man
in eine Wohnung zieht, alles passt. Wenn
die Gastherme oder der Boiler kaputt wird,
muss die Mieterin bzw. der Mieter eine neue
Gastherme bzw. einen neuen Boiler anschaffen und bezahlen. Die Abschreibungsdauer beträgt zehn Jahre. Wenn die Mieterin bzw. der Mieter vorzeitig auszieht, muss
ihm die Vermieterin bzw. der Vermieter den
Anschaffungspreis anteilig bezahlen. Nach
zehn Jahren fällt keine Zahlung mehr an.
Das ist gedeckt. Man kann sich bei der Arbeiterkammer Tirol (AK) erkundigen. So ist
jedenfalls der status quo. Insofern ist das
obsolet.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ; 6 Stimmen):
Der von GR Ofer eingebrachte dringende
Antrag (Seite 266) wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
44.2
I-OEF 30/2013
Stadtmagistrat Innsbruck, Einmalzahlung für städtische Pensionistinnen und Pensionisten
(GR Kritzinger)
Beschluss (einstimmig):
Dem von GR Kritzinger eingebrachten dringenden Antrag (Seite 267) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
GR Kritzinger: Bei diesem Antrag dreht es
sich um die Pensionistinnen und Pensionisten der Stadtgemeinde Innsbruck. Die aktiGR-Sitzung 21.3.2013
ven Bediensteten haben in diesem Jahr
keine Lohnaufbesserung, sondern mit einer
Nulllohnrunde abgeschlossen. Das galt
auch für die Pensionistinnen und Pensionisten.
Erfreulicherweise gewährt man jetzt den
aktiven Bediensteten eine Einmalzahlung in
der Höhe von € 400,--. Es geht darum, dass
auch die Pensionistinnen und Pensionisten
diese Einmalzahlung erhalten. Deshalb ersuche ich den Gemeinderat, diesem Antrag
die Zustimmung zu erteilen, denn die Pensionistinnen und Pensionisten dürfen nicht
die gesellschaftlichen Verliererinnen bzw.
Verlierer in diesem Bereich sein. Beim Finanziellen sind sie ohnehin durch die Inflation usw. die Verliererinnen bzw. Verlierer.
Ich ersuche
um Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
eine Information zur Kenntnis bringen, die
ich von Mag. Neu erhalten habe. Es betrifft
die Beamtenschaft im Ruhestand. Dazu
habe ich morgen mit dem Obmann der
Hauptgruppe III, Ing. Lindner, einen Termin.
"Die Einmalzahlung von € 400,-- an die aktiven Bediensteten ist rechtlich gesehen eine
Belohnung auf Grundlage der Nebengebührenverordnung des Gemeinderates. Solche
Einmalzahlungen können daher von der
Natur der Sache nur an aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vergeben werden. Bei
Beamten im Ruhestand ist es naturgemäß
denkunmöglich, Belohnungen in Form von
Einmalzahlungen auszuschütten. Nachdem
die pensionsrechtlichen Bestimmungen ident mit jenen des Landes Tirol sind (geregelt im Landesbeamtengesetz), benötigt es
für eine solche Einmalzahlung eine Gesetzesinitiative beim Land Tirol.
Eine Einmalzahlung an die Beamten des
Ruhestandes aufgrund eines Beschlusses
des Gemeinderates bzw. Stadtsenates ist
daher contra legem und eigentlich nur durch
einen Amtsmissbrauch umsetzbar."
Das bedeutet, dass es in die Richtung gehen müsste, dass wir eine Gesetzesinitiative beim Land Tirol starten. Das wäre uns
unbenommen.
GR Haager: Ich möchte wegen Befangenheit Stimmenthaltung anmelden.