Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.53
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Kommissionsgebühr
gem. Landesverordnung
Neben den für eine Trauung bzw. Begründung einer Eingetragenen
Partnerschaft vorgesehenen Abgaben ist für eine derartige Außentrauung
eine Kommissionsgebühr im Ausmaß von € 350,00 zu entrichten. Die
Möglichkeit der Einhebung dieser (erhöhten) Kommissionsgebühr wurde
trotz entsprechender Bemühungen der Stadt Innsbruck beim Land Tirol
seit dem Jahr 2013 erst im Wege der Kommissionsgebührenverordnung
2017 (KGebV), StF. LGBl. Nr. 28/2017 vom 21.03.2017
geschaffen.
Anteil Außentrauungen
Gemäß der vom Leiter des Referates Standesamt und Staatsbürgerschaft
erhaltenen Auskunft, waren im Jahr 2021 9 Außentrauungen (bei
insgesamt 443 Eheschließungen, Eingetragenen Partnerschaften und
Außentrauungen), im Jahr 2020 7 Außentrauungen (bei insgesamt 470
Veranstaltungen) und im Jahr 2019 17 Außentrauungen (bei insgesamt
601 Veranstaltungen) zu verzeichnen.
In den Jahren 2021 und 2020 fanden pandemiebedingt weniger Einsätze
im Trauungsdienst statt.
Abstimmung
Einzelbuchungen –
Empfehlung
Bei der Abstimmung der Einzelbuchungen der Jahre 2021 und 2020 auf
dem Konto 857200 – Kommissionsgebühren wurden für die
Kontrollabteilung auch Gebührenvereinnahmungen auffällig, welche aus
betraglicher Sicht nicht im Zusammenhang mit Außentrauungen stehen
können. Nach Einschätzung der Kontrollabteilung handelte es sich bei den
betroffenen Buchungen vordergründig um vereinnahmte Landesverwaltungsabgaben für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen (Einzelbetrag von € 11,00 bzw. ein Vielfaches davon).
Aus Sicht der Kontrollabteilung wären derartige Landesverwaltungsabgaben auf dem Konto 856200 – Verwaltungsabgaben zu vereinnahmen.
Offensichtlich wurden in Einzelfällen die dahingehenden Abgaben vom
Amt für Rechnungswesen – Referat Buchhaltung der MA IV (als
einbuchender Dienststelle) – wohl irrtümlich – auf dem Konto 857200 –
Kommissionsgebühren verbucht.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Rechnungswesen – Referat
Buchhaltung der MA IV in Abstimmung mit dem Amt „Standesamt und
Personenstandsangelegenheiten“ der MA II, den beschriebenen
Sachverhalt abzuklären. Gegebenenfalls wären derartige Abgabenvereinnahmungen künftig auf dem Konto 856200 – Verwaltungsabgaben
abzuwickeln. Für die Zukunft empfahl die Kontrollabteilung, der korrekten
Einbuchung von Abgaben, (Abgrenzung Verwaltungsabgaben und
Kommissionsgebühren) erhöhtes Augenmerk zuzuwenden.
Im Anhörungsverfahren sagten beide betroffenen Fachdienststellen zu,
der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen. Vom Amt für
Rechnungswesen der MA IV wurde ergänzend auf die Absicht verwiesen,
ehestmöglich entsprechende Kontrollmechanismen zur Sicherstellung
einer korrekten Verbuchung einzubauen.
Zl. KA-05371/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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