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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.56

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Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen der MA I, den
aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen. Gegebenenfalls wären bei den
betroffenen Bediensteten entsprechende Korrekturen zu veranlassen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens bestätigte die Leiterin des
Referates Besoldung (letztlich) die aufgezeigte Thematik und wies
gegenüber der Kontrollabteilung die für die Jahre 2021 und 2022 in die
Wege geleiteten Korrekturen nach.
Diesen Fall nahm die Kontrollabteilung zum Anlass, gegenüber dem Amt
für Personalwesen der MA I anzuregen, eine generelle Überprüfung
sämtlicher infrage kommenden Lohnarten mit einer möglichen nicht
beabsichtigten (fehlerhaften) Auswirkung auf den Beitrag zur betrieblichen
Mitarbeiter-Vorsorgekasse vorzunehmen.

4.4 (Rest-)Urlaubs- und Gleitzeitstände
Situation unauffällig

Die Situation in Bezug auf die per 31.12.2021 bestehenden (Rest-)
Urlaubsguthaben und Gleitzeitstände präsentierte sich nach Einschätzung der Kontrollabteilung als unauffällig.

Zubuchungen
Urlaubsansprüche

Die vom Amt für Personalwesen der MA I im Jahr 2022 zugebuchten
Jahresurlaubsansprüche waren für die Kontrollabteilung (grundsätzlich)
nachvollziehbar. Insbesondere bestätigte die Kontrollabteilung die
korrekte dahingehende Urlaubszubuchung bei jenen Fällen, die über
erhöhte Jahresurlaubsansprüche verfügen.

Klärung Zubuchung
Jahresurlaubsanspruch
bei einem teilzeitbeschäftigten
Bediensteten –
Empfehlung

Im Fall eines teilzeitbeschäftigen Bediensteten zeigte sich die
Kontrollabteilung über den zugebuchten (aliquoten) Jahresurlaubsanspruch verwundert. Aus Sicht der Kontrollabteilung stand dem
betroffenen Dienstnehmer ein etwas geringeres anteiliges Jahresurlaubsausmaß zu.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Personalwesen der MA I,
diesen von ihr festgestellten Einzelfall zu überprüfen und gegebenenfalls
(auch rückwirkend) zu korrigieren. Allenfalls wäre in Abhängigkeit der
festgestellten Fehlerursache naturgemäß auch eine Auswirkung auf
andere gleichartig oder ähnlich gelagerte Fälle zu untersuchen und auch
dort eine entsprechende Bereinigung vorzunehmen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme teilte das Amt für
Personalwesen der MA I mit, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung
entsprochen worden sei. Beim aufgezeigten Fall handle es sich um einen
Einzelfall, weshalb eine flächendeckende Überprüfung seitens des Amtes
für Personalwesen nicht für notwendig erachtet werde.

4.5 Nebengebühren
4.5.1 Belastungszulagen
Allgemeines

Zl. KA-05371/2022

Die Sichtung der Jahreslohnkonten der Bediensteten des geprüften
Amtes durch die Kontrollabteilung zeigte, dass an den Großteil der
Bediensteten
des
Referates
Meldeund
Einwohnerwesen,
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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