Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.59
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Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt „Standesamt und
Personenstandsangelegenheiten“ der MA II, den aufgezeigten Sachverhalt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Personalwesen der MA I zu
überprüfen. Gegebenenfalls wäre dieser von der Dienstnehmerin
erbrachte Trauungsassistenz-Dienst aus Sicht der Kontrollabteilung
nachzuzahlen.
Im Anhörungsverfahren bestätigte das Amt „Standesamt und
Personenstandsangelegenheiten“ der MA II die Erbringung des von der
Kontrollabteilung monierten Trauungsassistenz-Dienstes durch die
betroffene Bedienstete. Das Amt für Personalwesen der MA I sagte in der
abgegebenen Stellungnahme zu, den Sachverhalt zu prüfen und
gegebenenfalls der betroffenen Mitarbeiterin die vorgesehene Pauschale
nachzuzahlen.
Außentrauungen –
Prüfung Abrechnung
2021 –
Empfehlung
Für die seit dem Jahr 2013 vom Referat Standesamt und
Staatsbürgerschaft angebotenen Außentrauungen an den beiden
Standorten „Villa Blanka“ und „Congress Igls“ (gewöhnlich am Freitag- und
Samstagnachmittag) gelangen über Verfügung der damaligen
Bürgermeisterin dahingehende Pauschalabgeltungen zur Auszahlung.
Konkret erhält der die Trauungen durchführende Bedienstete die große
Außentrauungspauschale (Wertstand im Jahr 2021: brutto € 228,57;
ursprünglich im Jahr 2013: brutto € 200,00). Für den BereitschaftsBediensteten ist die so genannte „kleine Außentrauungspauschale“
(Wertstand im Jahr 2021: brutto € 91,42; ursprünglich im Jahr 2013: brutto
€ 80,00) vorgesehen.
Anhand der im Jahr 2021 vorgenommenen 9 Außentrauungen überprüfte
die Kontrollabteilung den Vollzug der diesbezüglich festgelegten
Besoldungsmodalitäten. Die in diesem Zusammenhang vorgenommenen
Auszahlungen an die betroffenen Bediensteten waren für die
Kontrollabteilung nachvollziehbar.
Hinsichtlich einer Außentrauung stellte die Kontrollabteilung fest, dass die
vorgesehene Außertrauungspauschale klein – offensichtlich irrtümlich –
nicht an den dienstverrichtenden Mitarbeiter zur Auszahlung
gelangt ist.
Die Kontrollabteilung regte gegenüber dem Amt „Standesamt und
Personenstandsangelegenheiten“ der MA II an, den aufgezeigten
Sachverhalt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Personalwesen der MA I
zu überprüfen und allenfalls über eine Nachzahlung an den betroffenen
(mittlerweile ausgeschiedenen) Bediensteten zu beraten.
Auch hier sagte das Amt für Personalwesen der MA I im Rahmen des
Anhörungsverfahrens zu, den Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls
dem betroffenen (mittlerweile aus dem städtischen Dienst ausgeschiedenen) Mitarbeiter die vorgesehene Pauschale nachzuzahlen.
Zl. KA-05371/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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