Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.75

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Entwicklung
Mitarbeiterstand

Zum Stichtag 27.05.2022 belief sich der Mitarbeiterstand auf gesamt
24 städtische Mitarbeiter (inkl. einem Lehrling). Zusätzlich war, wie
bereits erwähnt, dieser Dienststelle ein Verwaltungspraktikant
dienstzugeteilt. Zum 01.01.2020 waren im Amt für Personalwesen
insgesamt 20 Mitarbeiter beschäftigt.
Die Berechnung des jeweiligen Mitarbeiter-Vollzeitäquivalentes,
welches sich nicht auf die Anzahl der realen Mitarbeiter oder
Dienstposten bezieht, hat eine Höhe von 19,175 bzw. 15,800 ergeben.
Der aufgezeigte Wert verdeutlicht, dass immer mehr Mitarbeiter
teilzeitbeschäftigt sind. Im Falle des Amtes für Personalwesen waren
zum Stichtag 27.05.2022 insgesamt 10 der 24 städtischen Mitarbeiter in
Teilzeit.
3.3 Tätigkeitsprofil

Referatsbezogene
Zuordnung der
Aufgaben lt. MGO

Entsprechend den Bestimmungen des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck gliedert sich der Stadtmagistrat in Abteilungen auf,
auf welche die Geschäfte nach ihrem Gegenstand und ihrem sachlichen
Zusammenhang aufgeteilt werden. Die Zahl der Abteilungen und die
Aufteilung der Geschäfte auf sie setzt der Bürgermeister in einer
Geschäftseinteilung fest. In diesem Zusammenhang wurde mit Verfügung des (seinerzeitigen) Bürgermeisters vom 08.04.1999 eine
Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Innsbruck getroffen,
welche in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt am 02.05.2022 (mit
Wirkung vom 03.05.2022) modifiziert worden ist.
Die Kontrollabteilung hat im Rahmen ihrer Prüfung versucht, die dem
Amt für Personalwesen zugewiesenen Aufgaben, auf die Referate
aufzuteilen. Diesbezüglich hat das Prüforgan das Amt für Personalwesen mehrfach ersucht, die vom Prüforgan einstweilen
vorgenommene Einteilung einer Durchsicht zu unterziehen und
gegebenenfalls Korrekturen bzw. Änderungen mitzuteilen. Bis zum
Prüfungsende wurde dem oben angeführten Ersuchen der
Kontrollabteilung vom Amt für Personalwesen nicht nachgekommen.

Abteilungsübergreifend
e Wahrnehmung von
Aufgaben lt. MGO

Im Zuge ihrer Prüfung hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass
konkrete Aufgaben des Referates „Personalwesen“, wie die
Evidenthaltung des Dienstpostenplanes und Erfassung und
Aktualisierung der Personaldaten (im Dienstposten-Verteilungsplan)
zum Teil von einer Mitarbeitern des Referates „Schulverwaltung“ und
somit nicht nur referats-, sondern auch abteilungsübergreifend wahrgenommen worden sind (siehe hierzu auch Kapitel 8.3 Dienstpostenund Stellenplan 2021).
3.4 Produkte

Produktbericht

Gemäß den Ausführungen des für den Produktbericht zuständigen
städtischen Mitarbeiters sind die nachstehenden, in komprimierter Form
wiedergegebenen Aufzeichnungen, dem Amt für Personalwesen mit
Datum 17.03.2022 ausgehändigt worden. Der Kontrollabteilung sind die
Unterlagen hingegen erst am 12.04.2022 weitergeleitet worden.
In seinem Schreiben vom 17.03.2022 ließ der in Rede stehende
städtische Mitarbeiter das Amt für Personalwesen u.a. wissen, dass der

………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….

Zl. KA-03099/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

8