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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.89

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6.1 Kommunalsteuer
Festsetzung
Kommunalsteuer

Die dem Prüforgan zur Verfügung gestellten Bescheide über die
Festsetzung der Kommunalsteuer vom 09.12.2020 (für die Jahre 2014,
2015 und 2016) bzw. 25.01.2021 (für die Jahre 2017, 2018 und 2019)
haben tatsächlich abzuführende Ausgaben und gleichartige zu
vereinnahmende Erträge in Höhe von gesamt € 142.525,52
ausgewiesen. Davon entfielen € 139.730,90 auf die Kommunalsteuer
und € 2.794,62 auf Säumniszuschläge.
Ein Teil der Säumniszuschläge, nämlich jene für die Jahre 2014 - 2016,
in Höhe von € 1.666,61 war noch im Wirtschaftsjahr 2020 zahlungsmäßig
ausgeglichen worden.

Kurzfristige
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und
Leistungen
Empfehlung

Zur Abdeckung der Abgabenschuldigkeiten (Kommunalsteuer 2014 2019) und Nebenansprüche (Säumniszuschläge 2017 - 2019) in Höhe
von gesamt € 140.858,92 ist keine Rückstellung gemäß VRV 2015
gebildet, sondern ein Betrag von € 173.300,00 als kurzfristige
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Sachkonto 362010
Kommunalsteuer Innsbruck) erfasst worden. Der Ausweis im Entwurf des
Rechnungsabschlusses der Stadt Innsbruck erfolgte zum 31.12.2020.
Aufgrund der Tatsache, dass der für den Prüfungszeitraum 2017 - 2019
voraussichtliche Zahlungsbetrag zu Beginn des Jahres 2021 noch nicht
zur Gänze absehbar bzw. ungewiss war, hätte nach Ansicht der
Kontrollabteilung für diesen Teil die Bildung einer Rückstellung bevorzugt
werden sollen.
Die Entwicklung des in Rede stehenden passiven Bestandskontos ist aus
der folgenden Tabelle ersichtlich:
Datum

Bezeichnung

Beträge
in €

01.01.2021

Anfangssaldo

173.300,00

16.02.2021

Zlg. KommSt. 2014-2016

-83.330,34

21.09.2021

Zlg. KommSt. 2017-2019

-56.400,56

21.09.2021

Zlg. Säumniszuschlag 2017 - 2019

-1.128,02

Endsaldo zum 31.12.2021

32.441,08

Die Kontrollabteilung stellte dazu fest, dass im Rechnungsabschlussentwurf 2021 auf dem Sachkonto 362010 Kommunalsteuer
Innsbruck (noch) kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen von gesamt € 33.815,26 verbucht waren. Dieser Betrag
setzte sich aus dem in obiger Tabelle ermittelten Endsaldo und aus
Rückrechnungen iVm Aufrollungen von Gehaltszahlungen mehrerer,
zugewiesener Dienstnehmer von insgesamt € 1.374,18 zusammen.
Dem Amt für Personalwesen wurde daher empfohlen die „nicht
verbrauchte Verbindlichkeit“ in Höhe von € 32.441,08 spätestens mit
Ende des Jahres 2022 aufzulösen und gegen sonstige Erträge
abzuschließen.

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Zl. KA-03099/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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