Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf
- S.92
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 277 -
mehrmals gesagt, dass die Polizei die Mittel
in die Hand benötigt - sprich Gesetze, die
ihnen die Handhabe geben, dagegen vorzugehen. Es ist heute üblich, egal was passiert, dass es die Anzeige auf freiem Fuße
gibt. Der Täter ist weg. Dass die Polizei
frustriert ist und sagt, dass es Sisyphusarbeit ist, verstehe ich voll und ganz. Ich bin
froh, dass es Leute gibt, die diesen Dienst
mit einer gewissen Einsatzfreudigkeit machen. Wir werden sicher auf Seiten der Polizei stehen. Das ist keine Frage und ich will
auch nicht über die Drogenbunker philosophieren.
Das hat sich einfach so zugetroffen. Zuerst
habe ich mir gedacht, dass es zwischen Dir
und dem Stadtpolizeikommandanten ein
Kommunikationsproblem wäre. Laut der
Presse hat dieser gewusst, wo die Drogenbunker sind.
Frau Bürgermeisterin, es gibt die Liste Rudi
Federspiel. Das war die wahlwerbende
Gruppierung. Diese Liste ist existent und es
gibt überhaupt keinen Anlass darüber zu
philosophieren. Das ist unsere eigene Sache, wo wir sind. Sollte sich etwas ändern,
werden wir das rechtzeitig gemäß dem
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) bekannt geben. Mehr habe ich
dazu nicht zu sagen.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Gut, aber ich
lese ja die Zeitungen.)
StR Gruber: Ich möchte die Diskussion
nicht verlängern, aber gab es jetzt einen
Antrag wegen der Enquete …
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Konferenz,
bitte.)
Das wollt Ihr das nächste Mal machen. Das
war nur eine Verständnisfrage, ob wir heute
noch darüber abstimmen, da die Bereitschaft zu einer Enquete gezeigt und gegeben ist.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: GR Mag. Abwerzger, steht jetzt der Antrag auf Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung oder auf inhaltliche Annahme?
GR Mag. Abwerzger: Ich beantrage die
Annahme des Antrages.
GR Grünbacher: Zur Geschäftsordnung!
Es ist aufgrund der Geschäftsordnung naGR-Sitzung 21.3.2013
türlich möglich, einen Abänderungsantrag
zu stellen. Dieser benötigt auch nicht vierzehn Unterschriften. Es würde auch so passieren und wir würden uns dadurch diesen
Antrag bei der nächsten Sitzung des Gemeinderates ersparen.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein, das wollen wir aber nicht.)
StR Gruber: Jetzt bin ich etwas verwirrt,
denn meine Annahme war auch, dass heute
die Enquete beschlossen werden könnte,
wenn wir jetzt einen Abänderungsantrag
stellen und eine Mehrheit erzielen. Das
würde ich durchaus als sinnvoll empfinden.
Vielleicht kann MD-Stellvertreter Dr. Köfler
hier Rechtsauskunft geben.
Für die Enquete gab es mehrere positive
Stellungnahmen und vielleicht gibt es eine
Mehrheit. Sonst kommt beim nächsten Mal
wieder das Murmeltier. Wir hätten die Möglichkeit, dieses Thema abzuschließen und
die Vorbereitungen für diese Enquete zu
treffen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist inhaltlich. Ich möchte dazu ausführen, dass ich
dann ein Problem mit der Begründung hätte. Deshalb ist der Antrag auf eine Enquete
für mich mit einem anderen Wortlaut einzubringen. Hier wird darauf verwiesen, dass
keine ausführlichen Unterlagen dabei sind,
da diese schon einmal übermittelt wurden.
Man müsste wieder auf diese Begründung
eingehen. Hier könnte ich nicht zustimmen.
Gibt es jetzt einen Abänderungsantrag oder
nicht? Ich weiß es nicht. Bis jetzt habe ich
keinen. Deshalb lasse ich abstimmen. Man
kann vielen Menschen etwas in den Mund
legen.
GRin Mag.a Schwarzl: In § 17 der Geschäftsordnung steht wie folgt:
"Der Gemeinderat kann auf Antrag von mindestens vierzehn seiner Mitglieder die Abhaltung einer Enquete über Angelegenheiten … beschließen.
Der schriftliche Antrag auf Abhaltung einer
Enquete hat jedenfalls den Gegenstand,
den Teilnehmerkreis, die für schriftliche
Gutachten und Sachverständigen zu erwartenden Kosten sowie einen Terminvorschlag zu enthalten.
Enqueten sind öffentlich …"