Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.107
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In der Verwendungsgruppe L (Lehrerin/Lehrer VB alt) wurden im
Rechnungsjahr 2020 zum einen in der VGr. L2a eine Erhöhung von
5 Dienstposten und zum anderen in der VGr. L3 eine Einsparung eines
Dienstpostens durchgeführt. Im darauffolgenden Rechnungsjahr wurde
nochmals ein weiterer Dienstposten in der Verwendungsgruppe L3
gekürzt.
Bei den der Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck
zugewiesenen Bediensteten (Orchester) war eine Kürzung der
erforderlichen Planstellen im Ausmaß von 5 Dienstposten im
Vergleichszeitraum – 3 DP (2021), 1 DP (2020) und 1 DP (2019) – zu
verzeichnen.
Beförderungsrichtlinien
für Beamte und
Vertragsbedienstete
Mit seinerzeitigem Beschluss des Stadtsenates vom 12.10.1995 wurden
die Beförderungsrichtlinien für städtische Beamte und Vertragsbedienstete entsprechend dem Verhandlungsergebnis mit dem
Hauptausschuss der Personalvertretung – Protokoll vom 20.09.1995
(in der modifizierten Fassung vom 02.10.1995) – abgeändert. Die neuen
Beförderungsrichtlinien traten mit Wirkung vom 01.01.1996 in Kraft.
Diese ab 01.01.1996 anzuwendenden Beförderungsrichtlinien basieren
auf den Beförderungsrichtlinien des Landes Tirol unter Berücksichtigung
der bestehenden Qualifikationssysteme (Dienstbeurteilungen) mit der
Maßgabe einer gestaffelten Übergangsregelung zeitlicher Art. Die
endgültige Übernahme der Landesbeförderungsrichtlinien erfolgte sohin
mit Wirkung vom 01.01.1999.
Beamte und Vertragsbedienstete, die am 31.12.1995 bereits
Dienstposten der Verwendungsgruppen A, B und C innehatten und
bereits eine bestimmte (VII., VI. und IV.) Dienstklasse durch eine
Beförderung (Ernennung) erreicht hatten, konnten unabhängig von der
generellen Übergangsfrist für die Übernahme der Beförderungsrichtlinien
des Landes Tirol weiterhin in die nächsthöhere Dienstklasse befördert
werden. Für solche Beförderungen waren jeweils die ausgemachten
Dienstposten der Verwendungsgruppe A VII/VIII, der Verwendungsgruppe B VI/VII und der Verwendungsgruppe C I-IV/V vorgesehen. Diese
fallen dann künftig gemäß dem betreffenden StS-Beschluss bzw.
Protokoll in die systemisierten Dienstposten der Verwendungsgruppen
A ZV/VII, B ZV/VI und C I-IV zurück.
Der Vollständigkeit halber merkte die Kontrollabteilung an, dass in der
Sitzung des Stadtsenates vom 30.01.2002 eine (weitere) Änderung bzw.
Anpassung der Beförderungsrichtlinien erfolgte. Im Detail wurde eine
Angleichung der Laufbahn der besonders qualifizierten Facharbeiter in
der Verwendungsgruppe P1 I-IV an die der Bediensteten der
Verwendungsgruppe C I-IV vorgeschlagen.
Arbeitsgruppe
Dienstpostenbewertung
Im Stadtmagistrat Innsbruck werden vereinzelt Dienstpostenbewertungen
durch eine hierfür eigens eingerichteten Arbeitsgruppe Dienstpostenbewertung in periodischen Abständen vorgenommen. Hierbei handelt es
sich um begründete Anträge zur Bewertung von Dienstposten, welche
aus Sicht des jeweiligen Bediensteten (Dienstposteninhaber) bzw.
Vorgesetzten eine höhere Wertigkeit besitzen als jene im vom
Gemeinderat beschlossenen Dienstposten- und Stellenplan festgelegte
Wertigkeit.
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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