Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf
- S.94
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- 279 -
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mag. Krackl sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in der
Sitzung des Gemeinderates am 21.2.2013
eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach
angenommen.
45.5
I-OEF 26/2013
Fahrradstraßen parallel zum Südring (GRin Dr.in Pokorny-Reitter)
46.
Beantwortung einer eingebrachten dringenden Anfrage
46.1
I-OEF 27/2013
Bericht über die stichprobenartige
Prüfung der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadtgemeinde Innsbruck, Schritte,
Prüfung, Prüfergebnis betreffend
den Antrag des Kontrollausschusses (Die Innsbrucker Grünen)
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Hier geht es
um die Prüfung, ob die Möglichkeit besteht,
parallel zum Südring Straßen, die in Bezug
auf den motorisierten Individualverkehr
(MIV) eine untergeordnete Funktion besitzen, als Fahrradstraßen auszuweisen. Diese Möglichkeit gibt es laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) seit Jänner 2013. Man
kann natürlich nach wie vor die Anrainerinnen und Anrainer, Lieferantinnen und Lieferanten, Baufahrzeuge usw. zu- und abfahren lassen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 266) Folgendes mit:
Es wäre eine Möglichkeit, im Sinne der vorhergehenden Diskussion auch diese urbane
Mobilität für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu begünstigen und zu unterstützen.
Zu Frage 3.: Ja.
Ich ersuche um
Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Dr.in Pokorny-Reitter sowie
Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern in der Sitzung des Gemeinderates am
21.2.2013 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
Zu Frage 1.: Es wurde sowohl das Bundeskanzleramt als auch das Bundesministerium
für Inneres um eine Stellungnahme gebeten.
Zu Frage 2.: Seitens des Bundesministeriums für Inneres liegt eine Stellungnahme
vor. Seitens des Bundeskanzleramtes
erging bis dato noch keine Stellungnahme.
Zu Frage 4.: In der Stellungnahme des
Bundesministeriums für Inneres (BMI) wird
ausgeführt, dass nach dortiger Ansicht, die
Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) in ihrer
derzeitigen Form keinen Wachkörper im
Sinne des Art. 78d Abs. 1 Bundesverfassung (BVG) darstellt. Ebenso besteht nach
dortiger Ansicht aufgrund des Außenauftrittes der Mobilen Überwachungsgruppe
(MÜG) keine Verwechslungsgefahr mit Organen der öffentlichen Sicherheit.
Zu Frage 5.: Die Stellungnahme des Bundeskanzleramtes wurde für die nächsten
Wochen avisiert.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt zwei Stunden
50 Minuten.
Eine Kopie der dringenden Anfragebeantwortung wird den Klubs und den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern gemäß Bericht der Mag.-Abt. I,
Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat,
vom 21.3.2013 am Beginn der Sitzung des
Gemeinderates ausgehändigt.
GR-Sitzung 21.3.2013