Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.126
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Die Kontrollabteilung errechnete eine Summe von insgesamt
190 Dienstposten. Nach Einschätzung der Kontrollabteilung liegt in der
Verwendungsgruppe B, Dienstklasse ZV/VI eine Differenz von einem
Dienstposten vor.
In Übereinstimmung mit der obengenannten Änderungsliste waren
60 Planstellen für eine Sanierung/Schaffung unerlässlich, 8 Dienstposten
zum Streichen und 138 Planstellen waren neu zu schaffen. Davon waren
96 Planstellen für die „Allgemeine Personalreserve“ reserviert, welche
wiederum 17 Stellen für Organisationsentwicklung in Ausarbeitung, 50
Posten für Corona und 29 Dienstposten für die allgemeine
Reserve vorsah. Des Weiteren werden 4 Stellen in die „Allgemeine
Personalreserve“ transferiert und 5 Posten sind in eine andere
Verwendungsgruppe umzuwandeln.
Abänderungsantrag
durch die Obfrau der
ZPV I
Gemäß den der Kontrollabteilung vorliegenden Prüfunterlagen hat die
Obfrau der ZPV I im seinerzeitigen gemeinderätlichen Ausschuss einen
Abänderungsantrag betreffend das Amt für Kinder, Jugend und
Generationen der MA V eingebracht, welcher vom Personalausschuss
angenommen wurde. Für das Jahr 2022 wurde eine zusätzliche Planstelle
B ZV/VI sowie eine Umschichtung eines Dienstpostens B ZV/VI von der
„Allgemeinen Personalreserve für Organisationsentwicklungen in
Ausarbeitung“ als erforderlich angesehen.
„Brief der Verwaltung“
Darüber hinaus wurde von der Vorständin des Amtes für Personalwesen
ein mit 20.09.2021 datiertes Schreiben als „Brief der Verwaltung zum
Dienstpostenplan 2022 und 2023“ dem gemeinderätlichen Personalausschuss ebenfalls vorgelegt. Für die Verwaltung unterfertigten diesen
Brief die Magistratsdirektorin, die Vorständin des Amtes für
Personalwesen, die Abteilungsleiterinnen der MA II und MA V sowie der
Baudirektor (MA III) und der Finanzdirektor (MA IV). Die Intention des
Briefes war die Besonderheiten der geplanten Änderungen im
Personalbedarf der Jahre 2022 und 2023 hervorzuheben und diese zu
erklären. Aus Sicht der Verwaltung bzw. der Unterfertigten wurde die
beantragte und vorgeschlagene Dienstpostenplanänderung als dringend
notwendig erachtet und ersuchten sohin den gemeinderätlichen
Personalausschuss um Befürwortung der vorgeschlagenen Änderungen
zum Dienstpostenplan 2022 und 2023.
Sechs maßgebliche Faktoren waren gemäß dem besagten Brief der
Verwaltung zum Dienstpostenplan 2022 und 2023 für Anträge zur
Dienstpostenbeschaffung auszumachen:
Covid-19 Pandemie
Digitalisierung
Taskforce AirBnB
Kinderbetreuungseinrichtungen
Sanierungsbedarf in zahlreichen städtischen Dienststellen
Annäherung des Bedienstetenstandes an vergleichbare Städte
Österreichs
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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