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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf

- S.95

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47.

Allfällige Debatten gemäß § 18
GOGR

47.1

Spielplatz Sieglanger, Baubeginn,
Ausstattung (GRin Eberl)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GRin Eberl sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern Folgendes
mit:
Zu Frage 1.: Die fertige Planung des Spielplatzes am Standort neben dem Sportplatz
Sieglanger sah einen Baubeginn 2012 vor.
Dies wurde allerdings aus verschiedenen
Gründen, die in der Beantwortung der zweiten Frage genannt sind, nicht realisiert. Ein
genaues Datum für den Baubeginn kann
seitens des Amtes nicht genannt werden.
Zu Frage 2.: Die Realisierung des Projektes
wurde auf Anregung der Politik zurückgestellt, da zum geplanten Zeitpunkt die zukünftige Situierung der Trainingsanlagen für
den Footballverein Swarco Raiders noch
nicht restlos geklärt war. Gleichzeitig wurde
das zuständige Amt in der Ämterbesprechung der planenden Dienststellen der
Mag.-Abt. III vom 13.2.2013 von der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, informiert, dass eine Lösung für
Trainingsflächen der Swarco Raiders und
damit deren Absiedelung auf einen möglichen künftigen Standort südlich des Sportund Freizeitparks "Tivoli-Neu" sehr wahrscheinlich ist.
Die Flächen für den geplanten Spielplatz
befinden sich im Eigentum der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG), die
diesen Spielplatz nicht befürwortet und die
Fläche nur befristet zur Verfügung stellen
würde. Wie im Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) verzeichnet, besteht eine
Widmung als Neuanlage Spielplatz Klosteranger rund 300 m weiter östlich des bisher
vorgesehenen Standortes. Dort wäre die
Anlage einer Parkanlage mit Spielplatz sehr
zu befürworten, vor allem auch in Hinblick
auf die zukünftige Entwicklung des Areals
und der zukünftigen zentralen Lage des
Spielplatzes.
Dazu ein Auszug aus dem Protokoll der
Ämterbesprechung vom 13.2.2013:
"Hinsichtlich der […] Sonderfläche Grünanlagen Spielplatz besteht die Auffassung,
dass diese jedenfalls beibehalten werden
GR-Sitzung 21.3.2013

sollte, allenfalls in einer etwas anderen Konfiguration (in Abhängigkeit der künftigen
Projektierung). Die Situierung an dieser
Stelle ist in Hinblick auf die Versorgung des
bestehenden Siedlungsgebietes und das
allfällige künftige Bauland (langfristige Siedlungsentwicklung auf Grundflächen Stift
Wilten) jedenfalls sinnvoll und zweckmäßig.
Auch könnte sie je nach künftiger Baulandentwicklung (abhängig insbesondere von
Nutzungsdichte und -vielfalt) noch in Richtung eines dann erforderlichen Stadtteilparks erweitert werden."
Somit wäre es unter Berücksichtigung der
weiteren städtebaulichen Entwicklungen
nach Auffassung des zuständigen Amtes
sinnvoll, den bisher geplanten Standort bei
der bestehenden Sportanlage zugunsten
des zukünftigen gewidmeten Standortes
Klosteranger aufzugeben. Da der Spielplatz
Klosteranger allerdings in naher Zukunft
aufgrund der Grundstücksverhältnisse nicht
realisiert werden kann, unterbreitet die zuständige Dienststelle den Vorschlag, den
bestehenden Spielplatz am Westende des
Sieglangerufers zu optimieren und zu vergrößern, um den Bedarf in diesem Stadtteil
besser abdecken zu können.
Auf Anregung von Bgm.in Mag.a OppitzPlörer und dem ressortverantwortlichen StR
Mag. Fritz sollte jedenfalls für den Planungsprozess der Spielplatzadaptierung
eine Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung
durchgeführt werden. Vorgesehen ist, diesen Beteiligungsprozess noch vor den
Sommerferien zu starten.
Zu den Frage 3. bis 8.: In der ursprünglichen Planung am ursprünglichen Standort
wurden bis auf die WC-Anlage alle anderen
Elemente eingeplant und sind auch die Basis für eine Adaptierung des bestehenden
Spielplatzes. Eine endgültige Festlegung
von Spielmöglichkeiten und Spielfunktionen
wird für die künftige Planung vom Ergebnis
des Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligungsprozesses abhängen.