Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf
- S.96
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Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt sechs Stunden.
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt zwanzig Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 18.3.2013 wurde den Klubs und
den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur Verfügung
gestellt.
47.2
Congress und Messe Innsbruck
GesmbH (COME), Tarife bzw. Tarifmodelle für Veranstaltungen
(GRin Reisecker)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GRin Reisecker sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern Folgendes
mit:
Zu Frage 1.: Das Leistungsportfolio der
Congress und Messe Innsbrucker GmbH
(COME) an den drei Standorten Congress
Innsbruck, Congresspark Igls und Messe
Innsbruck mit einer Gesamtverkaufsfläche
von 60.000 m2 umfasst zusätzlich zur klassischen Raumvermietung diverse Serviceleistungen auf technischer und organisatorischer Ebene, einen Verleihservice sowie die
Durchführung von Eigenveranstaltungen mit
allen relevanten Organisationstätigkeiten.
Die Servicedienstleistung wird sowohl hausintern, zusätzlich über den eigenen PCO
(Professional Congress Organizer) als auch
über Joint Ventures wie die med.ex und die
Come-Inn Gastro GmbH abgewickelt.
Der Gesamtmietpreis netto für das Congress Innsbruck beträgt derzeit € 17.000,--,
für den Congresspark Igls € 3.300,-- und für
die Messe Innsbruck € 37.800,--.
Zu Frage 2.: Den Bedürfnissen und Anforderungen unserer Kundinnen bzw. Kunden
entsprechend werden individuell maßgeschneiderte Angebote unter Berücksichtigung von relevanten Angebotspositionen
wie Standort, Räumlichkeit, technischem
und organisatorischem Service sowie diversen Zusatzleistungen erstellt. Aus Seriositätsgründen kann daher kein Tarifmodell
abgeleitet werden.
GR-Sitzung 21.3.2013
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 18.3.2013 wurde den Klubs und
den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur Verfügung
gestellt.
47.3
Wohnungsbrand im Prämonstratenserweg in der Nacht vom
14.2.2013 auf den 15.2.2013 mit
gleichzeitiger Auffindung von
Diebesgut (GRin Gregoire)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GRin Gregoire sowie Mitunterzeichnern Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Für das Gebäude besteht seit
dem Jahre 2007 (siehe dazu Bescheid vom
22.6.2007, Zl. III 8579/2007-BFP) ein Betretungs- und Benützungsverbot. Somit ist
auch die Benützung des Ofens untersagt.
Zu Frage 2.: Einsatzkosten Brand am
7.3.2013 - Dachstuhlbrand : € 4.050,--.
Zu Frage 3.: Nach dem Landesfeuerwehrgesetz in der geltenden Fassung § 26 können die Kosten nicht weiter verrechnet werden, ausgenommen, es wird eine Brandstifterin bzw. ein Brandstifter ermittelt und verurteilt. Dem kann man die Kosten in Rechnung stellen. Somit trägt die Kosten die
Stadtgemeinde Innsbruck.
Zu Frage 4.: Einsätze in diesem Jahr für die
Feuerwehr im Prämonstratenserweg Nr. 5:
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am 6.2.2013,
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am 14.2.2013,
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am 6.3.2013 und
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am 7.3.2013.
Zu Frage 5.:
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Am 6.2.2013 - 13 Mann,
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am 14.2.2013 - 13 Mann,
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am
6.3.2013 - 19 Mann und