Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.154
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erhielt im Jahr 2019 eine Verwendungszulage der sog. Enddienstklasse.
Im Jahr 2020 wurde die Verwendungszulage im Rahmen der Leitung
eines Referates wesentlich erhöht, sodass sich die Verwendungszulage
inkl. der sog. Enddienstklasse (bei einer erhöhten Teilzeitbeschäftigung)
im Bereich über 30 % und 50 % bewegte.
Eine weitere erwähnenswerte Erhöhung der Verwendungszulage wurde
im Jahr 2020 im Amt für Personalwesen durchgeführt. Eine ebenfalls im
Jahr 2018 erstmal gewährte Verwendungszulage (in der Kategorisierung
bis 10 %) wurde im Jahr 2020 aus rein betragsmäßiger Sicht um rd. 280 %
erhöht. Im Zuge der Zuerkennung der erhöhten Verwendungszulage
wurde jedoch eine vorher (ab 2019) gewährte Überstundenpauschale im
Ausmaß von 10 Stunden pro Monat eingestellt.
9.3.5 Verwendungszulagen 2021
Kategorisierung
Mit der Anstellung eines Dienstnehmers in Führungsposition der MA IV
wurde eine Verwendungszulage vereinbart, die im Bereich zwischen 10 %
bis 30 % des Gehaltes eines Beamten von B V/2 lag.
In der nachfolgenden Kategorie (über 30 % bis 50 %) war aufgrund des
Ausscheidens eines Dienstnehmers im Büro des Bürgermeisters mit
zuletzt 25 Wochenstunden eine interne Nachbesetzung mit 40
Wochenstunden vollzogen worden, wobei dem Vertragsbediensteten eine
Verwendungszulage genehmigt wurde. Eine sondervertragliche Regelung
in Form eines Zusatzes zum Dienstvertrag (im Sinne des § 30a
Gehaltsgesetzes) war in den Prüfungsunterlagen nicht enthalten. Die
Verständigung an den Dienstnehmer erfolgte mittels E-Mail.
Die höchste gewährte Verwendungszulage (über 50 % bis 80 %) konnte
im Jahr 2021 bei einem Dienstnehmer bzw. Arzt des Amtes für
Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen festgemacht werden.
9.3.5.1 Erhöhungen von Verwendungszulagen 2021
Auffälligkeiten
In einem Schreiben der Leiterin des Büros des Bürgermeisters wurde die
Vorständin des Amtes für Personalwesen informiert, dass auf Wunsch des
Bürgermeisters bei vier Dienstnehmern des Büros des Bürgermeisters die
Verwendungszulage auf € 1.500,00 erhöht werden sollte.
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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