Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 03-Maerz-geschwaerzt.pdf

- S.97

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Ausgaben dieses Jahres – 2013
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- 282 -

-

am

7.3.2013 - 56 Mann.

Zu Frage 6.: Es liegt uns kein Polizeibericht
vor.
Zu Frage 7.:
-

Am 6.2.2013 - € 715,--,

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am 14.2.2013 - € 715,-- und

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am 6.3.2013 - € 990,--.

Zu Frage 8.: Stadtgemeinde Innsbruck.
Zu Frage 9.: An dieser Anschrift sind aktuell
keine Personen mit Wohnsitz gemeldet.
Zu den Fragen 10. bis 12. Da die Personaldaten der angetroffenen oder angeblich dort
wohnhaften Personen nicht bekannt sind,
können diese Fragen nicht beantwortet
werden.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt dreieinhalb
Stunden.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 19.3.2013 wurde den Klubs und
den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur Verfügung
gestellt.
47.4

Rechtsrahmen zwischen OlympiaSport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
und Stadtgemeinde Innsbruck
hinsichtlich der Trendsporthalle
WUB-Areal sowie den Betrieb der
genannten Anlage (GR Federspiel)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GR Federspiel sowie Mitunterzeichnerin und Mitunterzeichner Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Der genaue Wortlaut des Beschlusses des Stadtsenates vom 7.12.2011
lautet wie folgt:
"Die Stadtgemeinde Innsbruck beauftragt die
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GesmbH (OSVI) mit der Betriebsführung der Skaterhalle am ehemaligen
WUB-Areal in der Matthias-Schmid-Straße Nr. 12.
GR-Sitzung 21.3.2013

Der mit der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
akkordierte Vertragsentwurf Zl. IPräs. 583e/2011 wird mit der Abänderung
zustimmend zur Kenntnis genommen, dass
im vorliegenden Entwurf des Betriebsführungsvertrages im ersten Absatz der Präambel der Satz "Zukünftig soll eine weitere
Halle dieses Areals insbesondere für
Leichtathletik und weitere Sportarten Verwendung finden." zu streichen ist."
Zu Frage 2.: Im Betriebsführungsvertrag
sind unter Punkt V. alle Details geregelt.
Unabhängig von der Regelung der Instandsetzungsaufwendungen seitens der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI) sind die Konditionen
im Schlusssatz des Punkt V. des Betriebsführungsvertrages wie folgt festgelegt:
"Darüber hinaus erhält die Olympia-Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI) zur Abdeckung der Overheadkosten und des allgemeinen Verwaltungsaufwandes 15 % der für die Betriebsführung anfallenden Gesamtkosten (Personal- und Bewirtschaftungskosten), jedoch
maximal € 30.000,-- netto per anno.
Diese Beträge sind wertgesichert nach dem
Verbraucherpreisindex 2006 (VPI) bzw.
einem gleich oder ähnlich verlautbarten
Index, wobei Indexanpassungen jeweils bei
Überschreiten der 5 %-Stufe erfolgen. Ausgangspunkt der Indexberechnung ist der für
Dezember 2011 verlautbarte Wert.
Zu Frage 3.: Jawohl, diese Erweiterungen
der Angebote sind noch aktuell!
Zu Frage 4.: Sowohl mit dem Tiroler Leichtathletikverband als auch mit dem Österreichischen Wettkletterverband (inklusive Österreichischen Alpenverein {OEAV}) wurden
die Anforderungen der Sportarten präzisiert;
Detailplanungen wurden fortgeführt; die
Kostenschätzungen und Berechnungen der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) wurden erstellt; bereits mit
Herbst 2012 haben Budgetverhandlungen
zu dieser Thematik mit dem Land Tirol und
der Republik Österreich (Termin in Wien im
Bundesministerium für Landesverteidigung
und Sport am 18.10.2012) begonnen; derzeit laufende Gespräche mit beiden Gebietskörperschaften. Die Umsetzung ist erst
dann möglich, nachdem der Gemeinderat