Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.170

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Personalzulage bei
Einstellungen im Amt
für Personalwesen
Empfehlung

Ein Dienstnehmer wurde bei der Einstellung in b systematisiert, erhielt
jedoch aufgrund seines abgeschlossenen Studiums eine Aufzahlung
(sondervertragliche Regelung) in Form einer Verwendungszulage,
womit besoldungstechnisch eine entsprechende A-Wertigkeit (Studium)
abgegolten wurde. Die Personalzulage ist in diesem Fall jedoch nicht
gewährt worden, sondern wurde lt. den vorliegenden Unterlagen auf ein
Jahr auf Frist gelegt. Wie bereits in diesem Bericht dargelegt, wurde die
Personalzulage in einigen Fällen mit dem Dienstantritt gewährt, wobei
eine facheinschlägige Vortätigkeit als Begründung angegeben wurde. Aus
den von der Kontrollabteilung eingesehenen historischen Unterlagen
begründet eine facheinschlägige Vortätigkeit (außerhalb des Stadtmagistrats) jedoch keinen Anspruch auf diese Nebengebühr.
Bezüglich der Personalzulage und in Zusammenschau der einzelnen
Fälle im Zuge der Gewährung der Personalzulage, empfahl die
Kontrollabteilung eine einheitliche Vorgehensweise bezüglich des
Gewährungszeitpunktes anzustreben.
Im Anhörungsverfahren wurde gegenüber der Kontrollabteilung
kommuniziert, dass dies beim oben beschriebenen Fall bereits korrigiert
wurde und eine nachträgliche Auszahlung (ab Dienstantritt) veranlasst
worden sei.

Einstellung
Amtsvorständin
Empfehlung

Bei der Neueinstellung der Amtsvorständin des Amtes für Personalwesen
in den städtischen Dienst war auffällig, dass die Höhe der
Verwendungszulage – laut den vorliegenden Unterlagen – der Ausfluss
von Gehaltsverhandlungen war, wobei die Verwendungszulage zusätzlich
zu der Leiterzulage nach der Leiterzulagenverordnung gewährt wurde.
Die Vorständin des Amtes für Personalwesen wurde in der
Stadtsenatssitzung vom 03.06.2020 mit Wirkung vom 01.09.2020 für fünf
Jahre, somit bis zum 31.08.2025, zur Vorständin des Amtes für
Personalwesen bestellt. Aus den Prüfungsunterlagen war ersichtlich, dass
die Gehaltsverhandlungen mit der bereits bestellten Amtsvorständin bis in
den August 2020 andauerten. Laut den vorliegenden Unterlagen stammt
die Berechnungsgrundlage für die Verwendungszulage vom 16.07.2020
und wurde vom Bürgermeister genehmigt. Im Ergebnis betrug die
Verwendungszulage rd. 65 % vom Gehalt eines Beamten in B V/2.
Zumal die bestellte Amtsvorständin als „externe Bewerberin“ für diese
Position rekrutiert worden war, empfiehlt die Kontrollabteilung künftig
Gehaltsverhandlungen, die betragsmäßig über die schemabedingte
Einreihung der gesetzlich vorgegebenen Gehaltsstaffel gehen, vor der
Bestellung bzw. Befassung des Stadtsenates und im Rahmen des
vorhergehenden Bewerbungsverfahrens durchzuführen und abzuschließen.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Personalwesen mit, dass der
Empfehlung seit Amtsantritt der derzeitigen Amtsvorständin entsprochen
wird und zu Geschäftsvorgängen vor ihrer Amtszeit keine Stellungnahme
gegeben werden kann.
Ferner wurden – abgeleitet aus dem vorliegen Datenmaterial – bei der
Berechnung des Vorrückungsstichtages auch Dienstzeiten als
Praktikantin bei den facheinschlägigen Tätigkeiten berücksichtigt.

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Zl. KA-03099/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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