Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.195
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.
2 5. Okt. W22
Dejan Lukovic, BA MA MA
Gft1;R-A-"f i1b91"7D17
Gemeinderat der lnnsbrucker Grünen
Geschäffss!elle für Gemeinderat undSiadlsenat
Innsbruck, 25.10.2022
Antrag
Betreff: Anpassung der lnnsbrucker Wahlordnung und Einführung eines Paragraphen gleichlautend §....8..9
lnnsbrucker Stadtrecht
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister möge Kontakt mit der Landesregierung des Landes Tirol aufnehmen und dort um eine
Änderung der lnnsb rucker Wahlordnung bitten, sodass diese an das lnnsbrucker Stadtrecht angepasst wird
und ein Paragraph gleichlautend dem§ 89 lnnsbrucker Stadtrecht eingeführt wird.
Begründung:
Die lnnsbrucker Wahlordnung bestimmt neben anderen Gesetzen die Spielregeln, wie die Wahlen auf dem
Gemeindegebiet zum Gemeinderat, des:der Bürgermeister:in, des Stadtsenates und der Ausschüsse des
Gemeinderates ablaufen. Die dort festgelegten Spielregeln sollen gleiche, unmittelbare, geheime, freie,
persönliche und vor allem auch faire Wahlen in Innsbruck ermöglichen. Diese Spielregeln bilden das
Fundament, dass etwaige Wah lprozesse und vor allem Ergebnisse akzeptiert werden, wesha lb nur
parteipolitische motivierte Interessen in der Gestaltung der Wahlordnung keinen Platz finden sollten. Die
Grundsätze, wie die Spielregeln unserer Wahlen gestaltet werden sollen, sollten überparteilich mit einer
möglichst breiten Mehrheit festgelegt werden, um die Akzeptanz und Integrität dieser zu stärken.
Aktuell können Änderungen des Gesetzes mit einem einfachen Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates der
Landesregierung
vorgeschlagen
werden,
was
Tür
und
Tor
für
parteipolitisch
motivierte
Änderungsvorschläge bietet. Im lnnsbrucker Stadtrecht wurde eine Maßnahme ergriffen, um dies zu
verhindern. So steht in § 89 IStR geschrieben: ,,Änderungen dieses Gesetzes können vom Gemeinderat der
Landesregierung vorgeschlagen werden, wenn es der Gemeinderat bei Anwesenheit von mindestens drei
Vierteln seiner Mitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschließt." Dies stellt
sicher, dass niemals eine einfache Mehrheit des Gemeinderates Änderungen des Stadtrechts an die
Landesregierung vorschlagen kann, wodurch eine möglichst breite Akzeptanz der vorgeschlagenen
Änderungen sichergestellt wird, da diese immer zumindest einer 2/3-Mehrheit bedarfen.
Um dies auch für die lnnsbrucker Wahlordnung sicherstellen zu können, soll ein gleichlautender Paragraph
in die lnnsbrucker Wahlordnung aufgenommen werden.
Die lnnsbrucker Grünen. Maria-Theresien-Straße 18/1. 6 0 2 0 Innsbru ck