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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.199

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B EG R Ü N DU N G:
Mehr und mehr Städte prüfen Abstel lflächen oder Abstell-Verbotszonen für E-Scooter.
Elektro-Roller oder E-Scooter sind des einen Freud, des andern Leid. Denn über das wilde Abstellen
der Roller irgendwo in der Gegend, manchma l auch verkehrsbehindernd, regen sich viele auf.
Ein Überblick über Maßnahmen ausgewählter Städte am Beispiel Bayern .
Städte und Scooter-Verleiher wol len dem Wildparken Einha lt gebieten und haben sich zum Teil schon
auf Parkzonen geeinigt wie in Erlangen und München. In München wurden bisher mehr als 40 spezielle
Parkzonen für Elektro-Roller eingerichtet.
Wer seinen E-Scooter in der Münchner Altstadt außerhalb der ausgewiesenen Flächen parkt, der muss
sich auf eine Verwarnung gefasst machen.- vor allem am Rand de r Fußgängerzone, in der ohnehin
nicht gefahren werden darf.
Rund 70 Verwarnungen hat die Stadt wegen " behindernd auf Gehwegen abgestel lter E-Scooter" (in
der Regel 20 Euro) im ersten Halbjahr verte ilt. Mit den Extra-Parkflächen so ll diese Zah l nun kleiner
werden. Grundsätzlich dürfen - wenn es keine vorgeschriebenen Parkzonen gibt - die Roller genauso
wie Fah rräder auf Gehwegen abgestel lt we rden. Dazu verlangen manche Verle ihe r ein Foto,
hochgeladen in der Nutzer-App, auf dem erkennbar ist, dass de r Rol ler andere nicht behindert.
Eine weitere Möglichkeit: Pe r GPS-Positionsbestimmung ist bei manchen Verleihern ausgeschlossen,
dass ein Nutzer den Roller außerhalb der Parkzonen abstellen w ill. Dann verweigert die ScooterElektronik, dass die leihe beendet wird - und die Gebührenuhr läuft weiter. Manchmal bl inken die
Roller auch rot, wenn sie in verbotenen Zonen abgestellt werden.
Ein Pilotprojekt in Wien reagiert auf die Beschwerden von Einzelhändlern in der Innenstadt. Sie hatten
moniert, überal l stünden die Fahrzeuge im Weg herum und blockierten den unbeschwerten Zugang zu
ihren Geschäften. Das Projekt de r örtlichen Wirtschaftskammer WKÖ und dem Anbieter Lime stellt
Ordner ein, die chaotisch abgestel lte Roller aufräumen.
Seit Einrichtung von Park-Zonen bzw. Park-Verbotszonen ist die Anzahl von Beschwerden über
„Wildparker" in Erlangen, München und Wien jedenfalls rück läufig. Zudem haben sich die Verleiher in
einem Kooperationsvertrag dazu verpflichtet, "im Falle von verkehrsbehindernden oder
verkehrsgefäh rdenden E-Scootern unverzüglich zu reagieren. Im Sinne eine r weiteren
Zusammenarbeit bzw. dem weiteren Erhalt von Lizenzen seitens der Stadt, sollten daher auch in
Innsbruck die Betreiber der Leihfirmen für E-Scooter im eigenen Interesse kooperieren .

~

"-..

Beispiel München: E-Scooter Abstellfläche für freie Gehwege