Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.206
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Gesamter Text dieser Seite:
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
(zu Punkt 36.8)
2 5. Okt. 2022
Ct ~R-4-ti.//11/2022
Gescti stelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Innsbruck, am 04.10.2022
Prüf-Antrag
betreffend die Sperrlinien entlang der Schützenstraße
Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die entlang der Schützenstraße
neben den Gleiskörpern angebrachten Sperrlinien für die Zu-Ausfahrten von Wohnanlagen,
Firmen oder sonstigen Gebäuden entfernt werden können um ein Ein-Ausfahren in beide
Fahrtrichtungen der Schützenstraße zu ermöglichen.
Begründung:
Nach der Errichtung der Regionalbahn (Straßenbahn) in Neu-Arzl und dem Olympischen Dorf
wurden neben den Gleiskörpern Sperrlinien angebracht, sodass ein Ein-Ausfahren aus dem
Großteil der entlang dieser Straße befindlichen Wohnanlagen oder Firmen nicht mehr in
beide Richtungen möglich ist. Aufgrund der sozusagen „doppelten Sperrlinie" würden die
Verkehrsteilnehmer Verwaltungsübertretungen begehen die mit€ 70,- per Organmandat zu
begleichen sind oder teure Anzeigen nach sich ziehen.
Weiters müssen beispielshaft Anrainer der Schützenstraße 10, um in Richtung Norden
(Richtung Kreuzung Hallerstraße-Schützenstraße) wegfahren zu können erst einmal bis zur
Kreuzung Schützenstraße-Rotadlerstraße fahren um wenden zu können. Solche Beispiele
können noch viele genannt werden um aufzuzeigen welche Umwege die
Verkehrsteilnehmer, egal ob motorisiert oder Radfahrer auf sich nehmen müssen.
Erstaun licherweise wurde im Gemeindegebiet von Rum (ab dem Kugelfangweg) ebenfalls
eine Gleisanlage für die Regionalbahn angebracht welche mit keiner Sperrlinie versehen ist.
Dies bedeutet, dass die betroffenen Anrainer, Firmen oder auch Besucher in beide
Fahrtrichtungen wegfahren können. Eine solche Lösung ist auch für die Schützenstraße
dringend anzustreben weshalb geprüft werden soll w ie eine Lösung herbeigeführt werden
kann .